Razzia im FI !!!

Dieses Thema im Forum "Süden" wurde erstellt von Mark68, 25. Januar 2005.

  1. Fritz2

    Fritz2 Volkstribun

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    @ novize:

    Das sehe ich anders: Nach § 36 PolG können erkennungsdienstliche Maßnahmen ohne Einwilligung des Betroffenen nur durchgeführt werden, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt (und die Umstände des Einzelfalles die Annahme rechtfertigen, daß er zukünftig eine Straftat begehen wird), oder wenn eine nach §26 zulässige Identitätsfeststellung auf andere Weise nicht zuverlässig durchgeführt werden kann.

    Die "nach §26 zulässige Identitätsfeststellung" ist dort so definiert: "Die Polizei kann den Betroffenen insbesondere anhalten und verlangen, daß er mitgeführte Ausweispapiere vorzeigt und zur Prüfung aushändigt. Der Betroffene kann festgehalten und zur Dienststelle gebracht werden, wenn die Identität auf andere Weise nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann."

    Die Aushändigung der Ausweispapiere stellt also eine vollständige und §26 zulässige Identitätsfeststellung dar.

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen sind im Rahmen einer Klub-Razzia folglich nur dann zulässig, wenn a) ein Verdacht vorliegt und die Annahme gerechtfertigt ist, daß zukünfig eine Straftat begangen werden kann, oder b) erforderliche Ausweispapiere nicht vorgezeigt oder ausgehändigt werden, und eine Identitätsfeststellung deshalb nicht zuverlässig durchgeführt werden kann.

    Um mögliche Missverständnisse auszuräumen: Natürlich ist die Identitätsfeststellung über den Ausweis in dieser Situation absolut zulässig, und wohl auch die Durchsuchung der Spinde und der mitgeführten Kleidung. Wenn das Ergebnis dieser Durchsuchung (oder eventuell belastende Aussagen andere Gäste oder der Mädchen) einen Verdacht ergeben, dann sind hier sicherlich auch erkennungsdienstliche Maßnahmen angebracht und zulässig.

    Nur die flächendeckenden und ohne jeglichen Verdachtsmoment bei allen Gästen durchgeführten erkennungsdienstlichen Maßnahmen sind es nach meinem juristischen Verständnis der Polizeigesetze nicht. Mir sind auch keine Fälle bekannt, bei denen in nach §26 vergleichbaren Situationen wie z. B. Verkehrskontrollen, Fahndungskontrollstellen usw. _alle_ zufällig anwesenden Personen routinemäßig gefilmt worden wären.


    @ hallo60:

    "Gefahr im Verzug" berechtigt die Polizei zu umgehenden Maßnahmen, die sonst richterliche Zustimmung erfordern, wie z. B. die Durchsuchung einer Wohnung. Die Polizeibeamten können (und müssen) zwar "Gefahr in Verzug" selbständig erkennen und dann umgehend handeln, aber dabei handelt es sich keineswegs um einen Freibrief. "Gefahr in Verzug" muß nachträglich immer begründbar sein, und entsprechende Durchsuchungen müssen ausführlich dokumentiert und begründet werden. Zudem muss die behauptete Gefahr mit "Tatsachen" begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen sind. Spekulationen, Erwägungen oder lediglich auf Erfahrung gestützte Vermutungen reichen nach einem aktuellen BVG-Urteil zufolge _nicht_ mehr aus.

    Man führe sich die Situation bei der FI-Razzia noch einmal vor Augen: Alle Gäste (überwiegend nur mit Handtuch bekleidet, ohne Handy usw.) unter genauester Kontrolle, absolutes Rede-, Trink- und Bewegungsverbot. Wo soll in dieser Situation denn "Gefahr in Verzug" drohen? Es gibt keine!


    Bei nachträglicher Überprüfung stellt sich regelmäßig heraus, daß bestimmte Polizeiaktionen rechtswidrig sind. Dies ist zwar nicht die Regel, aber eben auch keine absolute Ausnahme. Leider ist bei den betroffenen Bürgern häufig eine bestimmte Art von unangebrachten "vorauseilendem Gehorsam" und auch ein gewisser Untertanengeist zu beobachten, der manche Polizeiverantwortlichen möglicherweise erst recht dazu verleiten kann, die Grenze des juristisch Vertretbaren zu überschreiten.


    Gruß Fritz
     
  2. Recke

    Recke Senator

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    sehe das auch so wie Fritz 2, aber was nützt es in dieser konkreten Situation?

    Manche haben schon kein "Zeitfenster" mehr, die lassen bestimmt keine Beschwerde los.

    Und mit dem Argument "organisierte Kriminalität" läßt sich fast jede Beschwerde niederbügeln.

    Bestimmte Lokalitäten wo Promis "verkehren" werden natürlich ausgespart. Da sitzen dann die Bonzen mit den Kriminellen, wie man bei Boxkämpfen ja schon teilweise beobachten kann.

    Wir sollten die Polizei nicht so wichtig nehmen. Die kommen gut mit den Clubs aus und wir haben in den Clubs Ruhe vor manchem Gesox.

    Wenn ab und zu eine PR-Aktion nötig ist (die tun was), dann eben ins unvermeidliche schicken. Wenn man nicht allein im Club ist, sondern unter Römern, ist es wahrscheinlich besser auszusitzen.

    Und solange die Polizei freundlich ist wie bei der Razzia im FI geschildert, wird man keinen Schock davontragen.
     
  3. Novize

    Novize SchokoTiger

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    @ Fritz2

    Eine Identitätsprüfung, die über die normale Ausweiskontrolle hinausgeht, kann Dir an jedem Ort widerfahren, an dem ein erhöhtes "Gefährdungspotential" besteht. Also sicher nicht in der Straßenbahn, aber bei Deminstrationen, politischen Veranstaltungen, Fußballspielen (wenn Du Karten für dei Bayern-Südkurve hast).

    Um auch mal was klarzustellen: die Polizei in Ettlingen hätte das nicht tun müssen, ich habe mich auch nicht darum gerissen, gefilmt zu werden. Aber zulässig war es schon. Und das war ja die Eingangsfrage gewesen - was darf die Polizei eigentlich?

    Zumindest in der Herrenumkleide, wo ich festgehalten wurde, hat auch niemand widersprochen. Wäre interessant zu wissen, wie die Polizei dann reagiert hätte. Wenn jeder sein Gesicht in die Kamera hält, kann man von einem Einverständnis sowieso ausgehen. Von daher kann von einer Maßnahme gegen den Willen der Betroffenen sowieso nicht ausgegangen werden.

    Wir sind wohl alle nicht so blauäugig zu glauben, dass Prostitution immer ohne Zwang ausgeübt wird und Drogen in Clubs nie gefunden werden. Zwangsprostitution und Drogenhandel sind schwere Straftaten, die eine härtere Gangart der Polizei rechtfertigen als im Falle des falsch Parkens. Die Identitätsfeststellung muß strafrechtlichen Anforderungen genügen - und da reicht die Ausweiskontrolle eben nicht unbedingt.. Auch der § 26 sieht zwar insbesondere Ausweiskontrollen vor. Aber "insbesondere" ist das Gegenteil von "ausschließlich".

    Eine Zulässigkeit ergibt sich aus der Abwägung der einander widersprechenden schutzwürdigen Interessen. Das kann man gerichtlich überprüfen lassen. Große Erfolgsaussichten sehe ich in diesem Fall nicht, auch wenn die Polizei in der Ermessensausübung immer mal wieder gerne über die Stränge schlägt.
     
  4. Pythagoras

    Pythagoras Gesperrt

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    Come Back by razzia?

    So ´ne Razzia hat doch auch was Gutes, immerhin wurden dabei/dadurch doch anscheinend Novize und McTrott füs Forum reenergetisiert bzw. reanimiert! :D : :) :) :)

    Pythagoras
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 30. Januar 2005
  5. McTrott

    McTrott Optio

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    r-e-a-n-i-m-i-e-r-t...........grööööööööhl, der war gut, Pythagoras...

    Allerdings muß ich eine kleine Einwandbehandlung vornehmen.
    Diese Aussage würde ja bedeuten, daß ich vorher kalt und regungslos und ohne erkennbare Lebenszeichen auf dem (Lotter)Bett gelegen hätte................dem war nicht so

    Es funktioniert alles noch, hatte lediglich mentale Probleme weiter wie gehabt den Koitus mit psychisch unbeteiligten Popmaschinen zu vollziehen.
    Irgendwie war es so, daß ich nach erfolgter Entleerung unzufrieden mit mir und der Welt war. Da dieses ein recht unangenehmer Zustand ist, hatte ich mir eine unbestimmte Zeit der Abstinenz verordnet..........

    Ich befinde mich nun auf dem Wege der Genesung und wie es weitergeht wird man sehen.

    Der vergangene Freitag war jedenfalls mal wieder ein sehr schöner Tag für mich. Ich hatte meine Hurenfreundin, mit der ich seit einiger Zeit auch privat "ein wenig" enger zusammen bin, eingeladen, mich als mein Gast ins FI zu begleiten.
    Ich muß sagen: .....das hatte etwas. Das Clubfeeling mit der "eigenen" Frau gemeinsam zu erleben, für die es auch Neuland war, da sie sonst in einem Laufhaus arbeitet.....

    War wohl mein denkwürdigster FI Besuch aller Zeiten, der natürlich nach Wiederholung schreit.....

    Bevor ihr mir das Urteil "VERLIEBT" um die Ohren haut, nur soviel:

    ............ich bin ÜBERHAUPT NICHT VERLIEBT.......außer, das ...also ...hmmm...na ja, also ein gaaaaanz klein wenig vielleicht......also außer das ich nur noch an SIE denken kann, ich keinen Hunger mehr habe, schlecht schlafe, ich ständig daran denken muß, wann ich SIE wiedersehe und was wir dann machen werden, wobei ich immer einen harten Schwanz bekomme.....und mir alle anderen Frauen nicht mehr gefallen, habe ich alles voll unter Kontrolle........bin halt COOL...gelle ??

    General McTrott
     
  6. InderNett

    InderNett Meister des Verbalen

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    Hätte er lieber "exhumiert" schreiben sollen??? :p
    Bei Generälen läuft DAS für gewöhnlich fast auf's Gleiche hinaus :greenfing
    Hättest Du etwas mehr Mitleid von den Damen erwartet? :greensmil
    Aber mal Ernst beiseite :kniep , "mit psychisch unbeteiligten Popmaschinen" würde es mir auch keinen Spaß machen. Viele Mädels die bei mir durchaus eine gewisse psychische Beteiligung zeigen (ob echt oder vorgetäuscht sei mal dahingestellt...) berichten allerdings, dass die überwiegende Mehrheit der Gäste darauf ganz offensichtlich keinen Wert legt und dazu auch kaum Gelegenheit lässt.
    ... denk mal darüber nach :D
     
  7. FriendlyBoy

    FriendlyBoy Guest

    Abstinenz ...

    ...verordne ich mir auch desöfteren, aber ich komme einfach nicht dazu sie auch einzuhalten :( .

    Kennst Du nen Trick dafür oder hat Deine "unbestimmte Zeit" etwa auch nicht länger als 2 Tage gedauert :frage1 ??
     
    Zuletzt bearbeitet: 31. Januar 2005
  8. McTrott

    McTrott Optio

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    ja, FriendlyBoy, einen Trick gibts es selbstverständlich!

    Ich unterscheide strikt zwischen RELATIVER und ABSOLUTER Abstinenz.

    Letztere ist natürlich ungemein schwerer duchzuhalten und wohl auch nur bei schwersten Fällen angezeigt....

    Leichter tue ich mich da mit der relativen Abstinenz, zu deren Einhaltung es vollkommen ausreicht sich vorzunehmen, Club-Besuche AUSSCHLIEßLICH zur Zeitüberbrückung zwischen Geschäftsterminen zu erlauben, weitergehende Besuche sind strikt untersagt.
    Zur Aufrechterhaltung der sexuellen Leistungsfähigkeit können jedoch in begründeten Einzelfällen auch gelegentliche Laufhausbesuche toleriert werden.....

    Die Phase der relativen Abstinenz kann beendet werden, sobald der Proband bei mindestens einer Partnerin die emotionale Empfindungsfähigkeit wiedererlangt hat, was z. B. durch die Mitnahme seiner externen Lieblingshure in einen FKK-Club und das Linksliegenlassen fremder, clubeigener Software festgestellt werden kann.

    mit freundlichen Grüßen
    General McTrott
     
  9. FriendlyBoy

    FriendlyBoy Guest

    Die RELATIVE Abstinenz

    krieg ich wohl gerade noch so hin. Aber ich gehöre bestimmt schon zu den (aller)schwersten Fällen und muß deshalb unbedingt mal über längere Zeit die ABSOLUTE Abstinenz einhalten.

    Nur...wie soll ich das bloß schaffen bei den vielen Verlockungen: Oase ist gleich um die Ecke, FKKW liegt auf dem Heimweg und Palace kann ich in der Mittagspause erledigen. Dazu noch die hammergeilen Berichte im RF!

    Die einzig wirksame Suchtbremse scheint mein Kontostand zu sein. Doch...muß es wirklich erst so weit kommen? Gibt es tatsächlich kein Entrinnen, kein Zurück aus dem Sumpf der Club-Popperei :confused ??
     
    Zuletzt bearbeitet: 31. Januar 2005
  10. Pythagoras

    Pythagoras Gesperrt

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    Re: Die RELATIVE Abstinenz

    Der selbst gewählte Weg führt hinein, tief hinein und mitten hindurch bevor es wieder hinaus geht, oftmals dann auch letztendlich eher altersbedingt :D .

    Vielleicht liegt die Arbeit auch darin, den (eigenen) Sumpf zu erkennen und trockenzulegen. Da kann man ja mal bei den Heldentaten des Herakles nachschauen. Auf jeden Fall muß man erst nochmal ins Wasser (in die Gefühle) richtig rein :devil2

    Pythagoras
     
  11. McTrott

    McTrott Optio

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    .............ich hätte kein Problem damit, den Sumpf trockenzulegen.....(*Selbstgespächsmodus an*alter Angeber* Selbstgespächsmodus aus*)

    ............nur hab`ich immer Mitleid mit den Fröschen......diese armen unschuldigen Wesen, die sich ohne den Sumpf nicht mal was zum Essen kaufen könnten....

    Mc

    btw: .........bis zum bitteren Ende, Chance auf Rettung, nahe Null
     
  12. FriendlyBoy

    FriendlyBoy Guest

    Re: Re: Die RELATIVE Abstinenz

    Ha, von wegen Gefühle...die gibt`s bei mir nicht mehr...und Schokolata schon erst recht nicht. Das Thema ist bei mir durch.

    Aber die anderen Suchttreiber sind noch immer da. Wie werd`ich die nur los :frage2 ??
     
  13. Gera

    Gera Präfect

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    @ FriendlyBoy

    keine chance. das geht bis zum bitteren ende:cool:
     
  14. Recke

    Recke Senator

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    An Friendly boy:
    Keine Gefühle mehr? Bei dem Tarnnamen "friendly-Boy"?

    Gera hat recht: Bis zum Ende..

    Was ist abstinent? 6 Wochen nicht im Club?

    A McTrott: Ja, die armen Frösche, wenn sie im Club aufhören, können sie keinen Mercedes mehr fahren und keine Froschschenkel mehr essen...

    Das können wir nicht zulassen
     

Sextreffen-sofort

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