Razzia im FI !!!

Dieses Thema im Forum "Süden" wurde erstellt von Mark68, 25. Januar 2005.

  1. Novize

    Novize SchokoTiger

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    Das Polizeigesetz BaWü

    regelt die Durchsuchung von Personen

    § 29
    Durchsuchung von Personen
    (1) Die Polizei kann eine Person durchsuchen, wenn

    1. sie nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgehalten oder in Gewahrsam genommen werden darf,
    2. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sie Sachen mit sich führt, die sichergestellt oder beschlagnahmt werden dürfen,
    3. dies zur Feststellung ihrer Identität erforderlich ist und die Person sich erkennbar in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand oder sonst in einer hilflosen Lage befindet,
    4. sie sich an einem der in § 26 Abs. 1 Nr. 2 genannten Orte aufhält oder
    5. sie sich in einem Objekt im Sinne des § 26 Abs. 1 Nr. 3 oder in dessen unmittelbarer Nähe aufhält und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß in oder an Objekten dieser Art Straftaten begangen werden sollen.


    (2) Die Polizei kann eine Person, deren Identität gemäß § 26 oder nach anderen Rechtsvorschriften festgestellt werden soll, nach Waffen, anderen gefährlichen Werkzeugen und Sprengstoffen durchsuchen, wenn dies nach den Umständen zum Schutz des Polizeibeamten oder eines Dritten gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich erscheint.

    (3) Personen dürfen nur von Personen gleichen Geschlechts oder Ärzten durchsucht werden; dies gilt nicht, wenn die sofortige Durchsuchung nach den Umständen zum Schutz gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich erscheint.



    sowie die Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen:

    § 36
    Erkennungsdienstliche Maßnahmen
    (1) Der Polizeivollzugsdienst kann erkennungsdienstliche Maßnahmen ohne Einwilligung des Betroffenen nur vornehmen, wenn

    1. eine nach § 26 zulässige Identitätsfeststellung auf andere Weise nicht zuverlässig durchgeführt werden kann oder
    2. dies zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten erforderlich ist, weil der Betroffene verdächtig ist, eine Straftat begangen zu haben, und die Umstände des Einzelfalles die Annahme rechtfertigen, daß er zukünftig eine Straftat begehen wird.


    (2) Erkennungsdienstliche Maßnahmen sind insbesondere

    1. die Abnahme von Finger- und Handflächenabdrücken,
    2. die Aufnahme von Lichtbildern einschließlich Bildaufzeichnungen,
    3. die Feststellung äußerer körperlicher Merkmale,
    4. Messungen und ähnliche Maßnahmen.


    (3) Die erkennungsdienstlichen Unterlagen sind zu vernichten, wenn die Voraussetzungen nach Absatz 1 entfallen sind, es sei denn, ihre weitere Aufbewahrung ist nach anderen Rechtsvorschriften zulässig.

    Der ominöse § 26 gehört natürlich auch dazu:

    § 26
    Personenfeststellung
    (1) Die Polizei kann die Identität einer Person feststellen,

    1. um im einzelnen Falle eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren oder eine Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu beseitigen,
    2. wenn sie sich an einem Ort aufhält, an dem erfahrungsgemäß Straftäter sich verbergen, Personen Straftaten verabreden, vorbereiten oder verüben, sich ohne erforderliche Aufenthaltserlaubnis treffen oder der Prostitution nachgehen,
    3. wenn sie sich in einer Verkehrs- oder Versorgungsanlage oder -einrichtung, einem öffentlichen Verkehrsmittel, Amtsgebäude oder einem anderen besonders gefährdeten Objekt oder in unmittelbarer Nähe hiervon aufhält und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß in oder an Objekten dieser Art Straftaten begangen werden sollen,
    4. wenn sie an einer Kontrollstelle angetroffen wird, die von der Polizei zum Zwecke der Fahndung nach Straftätern eingerichtet worden ist,
    5. wenn sie sich innerhalb eines Kontrollbereichs aufhält, der von der Polizei eingerichtet worden ist zum Zwecke der Fahndung nach Personen, die als Täter oder Teilnehmer eine der in § 100a der Strafprozeßordnung genannten Straftaten begangen oder in Fällen, in denen der Versuch strafbar ist, zu begehen versucht oder durch eine Straftat vorbereitet haben. Der Kontrollbereich kann, außer bei Gefahr im Verzug, nur vom Innenministerium oder von einer Landespolizeidirektion mit Zustimmung des Innenministeriums eingerichtet werden, oder
    6. zum Zwecke der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität in öffentlichen Einrichtungen des internationalen Verkehrs sowie auf Durchgangsstraßen (Bundesautobahnen, Europastraßen und andere Straßen von erheblicher Bedeutung für die grenzüberschreitende Kriminalität).


    (2) Die Polizei kann zur Feststellung der Identität die erforderlichen Maßnahmen treffen. Sie kann den Betroffenen insbesondere anhalten und verlangen, daß er mitgeführte Ausweispapiere vorzeigt und zur Prüfung aushändigt. Der Betroffene kann festgehalten und zur Dienststelle gebracht werden, wenn die Identität auf andere Weise nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann.

    (3) Die Polizei kann verlangen, daß ein Berechtigungsschein vorgezeigt und zur Prüfung ausgehändigt wird, wenn der Betroffene auf Grund einer Rechtsvorschrift verpflichtet ist, diesen Berechtigungsschein mitzuführen.


    Das FI gehört sicher zu den unter § 26 Abs. 1 Nr. 2 genannten Orten, also hat die Polizei gestern abend wohl nichts ungesetzliches getan...
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 26. Januar 2005
  2. Recke

    Recke Senator

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    Der Hinweis auf die Pressemitteilung der Polizei ist gut, Wolfl, aber die Polizei "neutral"?

    Der massive Einsatz hat seine Gürnde, genauso der Jahrestag, vermutlich eine Warnung. Also, die Polizei wacht über die Clubs, was auch Vorteile hat, und eine Razzia muß man absitzen.
    Denken, was die verdienen, was die für eine Wut im Bauch haben, weitere Ideen habt ihr sicher

    Bloßstellung vor der Presse ist nicht zu erwarten, gäbe zuvile Ärger. Wer eine Ausrede braucht, sollte sein Zeitfenster immer für einige Stunden offenhalten.

    Daß die mit 200 Leuten für 180 Leute mehr als 4 Stunden brauchen, die müssen privatisiert werden...
    Türsteher wären da schneller...
     
  3. cluberer

    cluberer Bürger

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    täusche ich mich oder war diese aktion ein totalflop? die "ausbeute" unserer freunde und helfer in grün ist doch eher auf bescheidenen niveau geblieben. :groehl :groehl das ergebnis ist doch für uns eher eine vertrauensbildende maßnahme in punkto korrekter betriebsablauf im fi:)
     
  4. Tenerfenjos

    Tenerfenjos Senator

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    @Wolfl FI

    Hallo Wolfl
    In Punkto Berichterstattung( gerade von Clubs) von den Journalisten muss ich Dir vollkommen recht geben.
    Wenn heute ein Journalist die Wahrheit schreiben würde egal über was, würde er am nächsten Tag überspitzt gesagt, unter der Brücke schlafen. Wenn man die Medienlandschaft verfolgt weiß man wer die Medien beherrscht. Das sagt wohl alles.
    Arme Journalisten.
    Das musste ich mal loswerden.
    Es gibt im Web spezielle Seiten darüber.
    Aber wir sind ja ein Popp und Unterhaltungsforum.

    Tenne

    Lebe den Tag als wärs Dein letzter.
     
  5. Fkk-Fan

    Fkk-Fan Hofberichterstatter

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    Danke

    Danke, Novize für die Rechtsberatung.

    Wenn ich das richtig verstanden habe, muß aber die Polizei nun alle Aufnahmen der unschuldigen Personen wieder vernichten ... und wer will das kontrollieren ....? Da müßte man vielleicht mal seinen Rechtsanwalt schicken, Akteneinsicht zu nehmen ....

    Ich finde die Aktion auch reichlich überzogen .... und auf so ein Event mit hoher Besucherzahl zu warten, ist auch äußerst abschreckend .....
     
  6. Fritz2

    Fritz2 Volkstribun

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    Re: Das Polizeigesetz BaWü

    Nach meinem Verständnis ist die gleichzeitige Feststellung der Identität über die Ausweispapiere und die Aufnahme von Lichtbildern mit Zuordnung zur Identität bei allen anwesenden Gästen ohne den konkreten Einzelverdacht einer Straftat rechtlich unzulässig bzw. anfechtbar. Der reine Besuch eines Bordells oder Swinger-Clubs stellt jedenfalls nach aktueller Rechtslage keine Straftat dar!

    Ich würde am nächsten Tag zumindest umgehend die Vernichtung der erkennungsdienstlichen Unterlagen einfordern.

    Meineserachtens hat die Polizei hier (und bei der ATL-Razzia) die Grenze der zulässigen Maßnahmen zumindest bei den Gästen deutlich überschritten.

    _________________________________________
    Komplettzitat entfernt,
    Wolfl
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 27. Januar 2005
  7. InderNett

    InderNett Meister des Verbalen

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    Re: Re: Das Polizeigesetz BaWü

    Wollte ich auch gerade schreiben.
    Sobald die Identität per Ausweis eindeutig feststellbar ist und kein begründeter Verdacht auf eine Straftat vorliegt ist die weitere Erfassung eine eindeutige Überschreitung der Dienstbefugnisse und sollte generell zu einer Dienstaufsichts-Beschwerde durch einen Betroffenen gegen die Einsatz-Kräfte führen. Schätze mal, dass man von Seiten der Polizei eiskalt kalkuliert, dass sich aus Gründen der "Peinlichkeit" keiner traut, diesen Schritt wirklich zu gehen...
     
  8. Fritz2

    Fritz2 Volkstribun

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    Bei einer Feststellung der Identität über die Ausweispapiere und der Aufnahme von Lichtbildern mit Zuordnung zur Identität und dem eigentlich Grund der erkennungsdienstlichen Maßnahme besteht - neben der Unzulässigkeit dieser Maßnahme - noch die Gefahr, daß diese Daten auf lange Zeit in einer Polizeidatenbank archiviert werden und später in ganz unerwarteten Zusammenhängen und in den unpassendensten Momenten wieder auftauchen können.

    Ich weiß nicht, ob die sofortige Androhung einer Dienstaufsichtsbeschwerde vor Ort wirklich hilfreich ist - aber ich würde umgehend verlangen, daß mir der konkrete Straftatverdacht genannt wird, der die kombinierten erkennungsdienstlichen Maßnahmen angeblich erforderlich macht.

    Wenn dies ausbleibt, oder der Verdacht zu diffus formuliert oder offensichtlich an den Haaren herbeigezogen ist (Prostitution selbst ist für den Freier nicht strafbar), dann kann man immer noch entscheiden, ob man die Aufnahme der Bilder passiv (z. B. durch Wegdrehen des Gesichts usw.) verhindert, oder diese geschehen läßt und dann am nächsten Tag die Vernichtung (natürlich mit schriftlichem Bestätigung) einfordert und gegebenenfalls eine Beschwerde nachreicht.


    Vielleicht kann ich in meiner persönlichen Situation da mit etwas weniger Risiko agieren, aber ich würde diese Schritte auf jeden Fall und auch mit dem notwendigen Nachdruck einleiten...
     
  9. Wolfl

    Wolfl Lupus Sextilius

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    jep, seh ich auch so.
    Nur eine Anmerkung, könnte sonst falsch weiter geschlossen werden. Prostitution ist auch für die Hure nicht strafbar. Wars noch nie. Und nicht mehr sittenwidrig, seit dem Berliner Urteil.

    Wobei ganz klar ist. Die Behörden wissen um diese Unzulänglichkeiten, und das sie eig. zu hart arbeiten. Aber das ist gewollt und soll der Abschreckung und Eindämmung dienen.
    Und Fritz sagts auch richtig, nicht jeder ist in der Situation, das er sich auf Rechtsstreitigkeiten oder auch nur nen Schriftwechsel mit den Behörden einlassen kann. Auch damit wird gerechnet.

    Salve
    Wolfl :cool:
     
  10. Tenerfenjos

    Tenerfenjos Senator

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    Razzia

    Habe auch mal versucht etwas gegen die Obrigkeit zu unternehmen. Mir wollte einer was unterschieben. In diesem Fall
    hatte ich einen guten Anwalt.
    In den meissten Fällen sieht man zu 80% alt aus.
    Tenne,
     
  11. Novize

    Novize SchokoTiger

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    Daß der § 29 in Verbindung mit § 26 Abs.1, Nr. 2 zu einer Berechtigung der Identitätsprüfung führt, dürfte wohl unstrittig sein.

    Diese Identitätsprüfung erfolgt insbesondere - aber nicht ausschließlich - durch eine Ausweisüberprüfung. Evtl. lässt sich schon hier ein Recht der Polizei auf weitere Maßnahmen ableiten. Dies hängt allerdings vom Einzelfall ab.

    Nehmen wir mal an, ein Verdächtiger wird per Passkontrolle bei der Razzia überprüft, aber nicht vor Ort festgehalten. Am nächsten Morgen läuft er zur Polizei und meldet seinen Ausweis als seit vorgestern gestohlen - Pech für den Staatsanwalt, wenn er keine Bilder hat machen lassen. Als Alternative hätte er gem. §26 Abs. 2 Satz 2 alle Leute in Gewahrsam nehmen und die Männer durch Familienangehörge identifizieren lassen können.

    In Anbetracht einer sochen Alternative werden wohl nur wenige Clubbesucher ihre Einwilligung zu erkennungsdienstlichen Maßnahmen verweigern. Und selbst wenn er das tut, ist aus oben genanntem Beispiel ersichtlich, dass die Maßnahme einer zuverlässigen Identitätsprüfung dient und daher gem. §36 Abs. 1 Nr. 1 auch gegen den Willen des Betroffenen zulässig wäre.

    Die Behauptung, poppen gegen Geld sei nicht strafbar, ist richtig. Aber deswegen war die Polizei auch nicht da, sondern wegen Verdachts auf Zwangsprostitution und Drogenhandel. Beide Tatbestände sind strafbar und ein hinreichender Verdacht rechtfertigt die Durchsuchung - im FI wie seinerzeit im ATL.

    Daß insbesondere der Zeitpunkt der Razzia auch unter Schikane-Gesichtspunkten gewählt wurde, kann man vermuten, aber wohl kaum beweisen.

    Die datenschutzrechtlichen Bedenken teile ich. Allerdings wird eine Behörde, die illegal Daten sammelt, auch gerne eine falsche Vernichtungserklärung aushändigen. Vielleicht würde sich der Datenschutzbeauftragte des jeweiligen Bundeslandes hierfür interessieren...
     
  12. 4263Markus

    4263Markus Römer

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    "Entschädigung"

    Hallo,

    Folgendes teilt, das FI seinen Newsletterbeziehern mit:

    "Liebe Newsletterfreunde,

    wir bedauern den Vorfall an unserer 1 Jahres Feier sehr.
    Es erhalten alle Besucher dieses Abends gegen Vorlage des Loses, der Sektmarken oder des weßen Bandes am Tag Ihrer Wahl freien Eintritt.
    Die Verlosung, die leider ausfallen musste, wird am 26.02, anlässlich unserer Vampir Nacht durchgeführt. Der erste Preis verdoppelt sich von 500 auf 1000 €.
    Zudem erhält jeder Gast 2 Gläser Sekt.

    Wir würden uns freuen euch bald wieder bei uns begrüssen zu dürfen!

    Euer Flamingo Island Team "


    Gruß Markus
     
  13. Feinschlecker

    Feinschlecker Volkstribun

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    Re: "Entschädigung"

    Das is' doch 'mal ne vetrauensbildende Maßnahme, die Appetit aufs FI macht. Und in diesem Zusammenhang hat wohl der "cluberer" mit seinem Posting den Nagel auf den Kopf getroffen:

    Bleibt zu hoffen, dass die direkt "Betroffenen", also die, die an jenem Abend im Club waren, das auch so sehen :kniep . Unterm Strich is' das FI doch - zumindest für alle, die aus der langsam grüner werdenden FKK-Club-Wüste BaWü stammen oder dort arbeiten - ein schniekes Etablissement und hat (speziell für mich) besonders im Sommer durch das Aussengelände ein erfolgreiches Weiterbestehen verdient.

    So long,
     
  14. McTrott

    McTrott Optio

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    ....da kann ich mich des Feinschlecker`s Meinung nur anschließen...btw. hast Du etwas mit dem A. Schlecker zu tun ??

    Nach einigen Monaten Club - Abstinenz mußte ich leider doch feststellen, daß mich mein allgemeines Brunftverhalten letztendlich wieder in Richtung Paysex respektive Club-Popp führt. Scheint wohl ein angeborener Psycho-Knacks zu sein.

    Aber ich will micht nicht beklagen, sondern nach vorne blicken.
    Ich wünsche dem FI alles Gute und bin seit einer Woche wieder Stammgast dort.

    Ich möchte es nicht versäumen, dem Staatsanwalt, welcher diese Aktion zu verantworten hat, meine aufrichtige Verachtung auszudrücken .
    Möge die Impotenz mit Ihnen sein!

    General McTrott
     
  15. nuke

    nuke Legionär

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    Impotenz

    @ McTrott
    Dem kann ich nur beipflichten.

    Und möge der Saft mit allen anderen sein :D

    Laßt euch das poppen nicht vermiesen. Bringt klediglich genug Zeit mit;
    dann sitzt ihr jede Razzia einfach aus :schnarch :hschein
     
  16. Fritz2

    Fritz2 Volkstribun

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    Hallo Novize,

    mit Verlaub - aber diese Argumentation ist ja nun vollkommen daneben! In unserem Staat gilt entgegen aller, manchmal allzu berechtigter Zweifel immer noch der Grundsatz, daß sich die Ermittlungsarbeit der Polizei nach den geltenden juristischen Grundlagen zu richten hat - und nicht etwa umgekehrt!

    Auch wenn es die Arbeit der Polizei und der Staatsanwaltschaft zweifellos manchmal erleichtern würde, bestehende Gesetze gnadenlos zu brechen (siehe z. B. der Folterskandal in Frankfurt), so ist dies weder akzeptabel noch zulässig und noch viel weniger ein Grund, weshalb Bürger einer deutlichen Missachtung ihrer Rechte freiwillig zustimmen sollten.

    Wenn Du den §36 noch einmal en detail durchliest, dann dürfte klar werden, daß für erkennungsdienstliche Maßnahmen wie die Aufnahme von Bildern von FI-Gästen gegen deren erklärten Willen eben keine einzige der unter §36 aufgelisteten Ausnahmeumstände gegolten haben kann.

    Prostitution ist kein Straftatbestand, und wie sollte die Polizei denn auch nur annähernd den Verdacht auf Zwangsprostitution gegenüber irgendeinem Clubgast äussern können? Es sei denn natürlich, jemand hätte seine eigenen Huren in Ketten mitgebracht und unter Androhung von Gewalt mit in den Klub geschleift! :D

    Und wie sieht es mit dem Verdacht des Strafttatbestands "Drogenhandel/Drogenbesitz" aus? Nun, der recht detaillierte Bericht von magic_one belegt ganz klar, daß die Portraitaufnahmen der Gäste sofort zu Beginn der Razzia erfolgte - lange bevor die Spinde und sonstige Habseligkeiten untersucht wurden! Zum Zeitpunkt der erkennungsdienstlichen Maßnahme kann also noch gar kein konkreter Verdacht auf eine Straftat - weder Zwangsprostitution noch Drogenhandel - gegen die Gäste bestanden haben.

    Nein, die Polizei ist hier ein ganzes Stück über die Grenze des Erlaubten hinausgegangen, und ich sehe kein Grund, warum man sich dem nicht widersetzen darf und sollte.
     
  17. Fkk-Fan

    Fkk-Fan Hofberichterstatter

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    Party-Wiederholung

    finde ich eine gute Geste des FI mit der Wiederholung und der Wiedergutmachung ....

    ich hoffe, daß dann nicht wieder lauter grüne "Vampire" in das FI eindringen ....

    Ich finde das Machen von Aufnahmen auch nicht rechtmäßig, aber die Polizei hat einen eben in solchen Situationen doch sehr stark in der Hand ... es wäre ja nicht schlecht, wenn wirklich mal einige eine Dienstaufsichtsbeschwerde losließen und die Vernichtung der Bilder schriftlich verlangen ...
     
  18. Novize

    Novize SchokoTiger

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    @ Fritz2

    Ein konkreter Tatverdacht ist doch überhaupt nicht notwendig.

    Es reicht völlig aus, daß Du Dich an einem Ort aufhältst, an denen Personen erfahrungsgemäß der Prostitution nachgehen (§26 Abs, 1 Nr. 2) und die Identitätsfeststellung nicht anders zuverlässig durchgeführt werden kann (§36 Abs. 1 Nr.1).

    Die Polizei hat hier zum "kleinsten Übel" gegriffen und nicht etwa Fingerabdrücke genommen, so dass hier vom Einsatz unverhältnismäßiger Mittel wohl auch nicht ausgegangen werden kann. Warum die Ausweiskontrolle alleine nicht ausreicht, habe ich oben ja schon beispielhaft erklärt.

    Zum Zeitpunkt der Razzia kann die Polizei im Übrigen gar nicht wissen, wer ein "normaler Gast" ist und wer ein Dealer/Zuhälter. Die Mitglieder der letztgenannten Fraktion werden sich auf freundliche Nachfrage hin auch nicht selber outen. Also werden erstmmal alle überprüft und später wird (zumindest theoretisch - hier teile ich Deine Bedenken) gelöscht, sofern nichts gegen den Einzelnen vorliegt.

    Ich bleibe also dabei, daß die Polizei hier keinen Rechtsbruch begangen hat. Deine Empfehlung, die zitierten §§ genau zu lesen, gebe ich hiermit zurück...

    Ein Beispiel aus einem anderen Zusammenhang:

    Wenn Du der Polizei einen Einbruch in Deine Wohnung meldest, ist die Polizei berechtigt, Deine Fingerabdrücke auch gegen Deinen erklärten Willen zu nehmen. Nicht weil Sie Dich verdächtigen, Deinen Schlüssel verloren zu haben, sondern weil sie sonst nie herausfinden können, welche vor Ort genommenen Fingerabdrücke dem Einbrecher zugeschrieben werden können.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 28. Januar 2005
  19. Feinschlecker

    Feinschlecker Volkstribun

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    Das muss ich jetzt in zwei Richtungen beantworten: wenn ich was mit der Person A. Schlecker zu tun hätte - ich meine den mit den Märkten (dessen Vorname fängt ja auch mit "A" an) dann würd' ich das prima finden, weil mir dann die Poppkohle wohl nie ausgehen würde :D

    Tja, und wenn ich das als Wortspiel betrachte muss ich sagen: das kann passiv manchmal nicht unschön sein :greensmil

    So long,
     
  20. hallo60

    hallo60 Senator

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    ob oder nicht ist doch egal

    @all


    in jedem polizeigesetz und in abgewandelter form auch in jedem anderen, egal welches bundesland, steht irgendwo noch ein zusatz und der gibt jedem beamten, öffentlich bediensteten, städtisch beauftragten, sogar einem grossteil von hilfspolizisten die möglichkeit unter dem deckmantel der vermeintlichen rechtsstaatlichkeit, viel mehr zu tun als jeweils im augenblick von nöten gewesen wäre.

    - gefahr in verzug - rechtfertigt sogut wie jede niederträchtigkeit die sich unsere rundumversorgten ausdenken können, obwohl ausdenken wäre leistung, also doch besser von der sie mal gehört haben.

    war also wohl sicherlich alles korrekt.


    so long

    hallo60
     

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