Jugendschutz - Erstes Urteil - Extrem Wichtig

Dieses Thema im Forum "Süden" wurde erstellt von Feldstecher, 22. August 2002.

  1. vialess

    vialess Guest

    Gültigkeit im Ausland

    Wie sieht das aus, wenn ich meine Website bei einem ausländischen Provider hoste und auch im Ausland eine Domain anmelde ? Bin ich dann immer noch noch verpflichtet deutsche Gesetze einzuhalten, nur weil ich deutschen Content biete?
     
  2. Wolfl

    Wolfl Lupus Sextilius

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    nach deutschen Gesetzen ist der Wohnsitz des Betreibers ausschlaggebend. Weder der Standort des Servers noch die Domain werden dabei berücksichtigt.

    Salve
    Wolfl :cool:
     
  3. LiebHaBaer der Fönizier

    LiebHaBaer der Fönizier Volkstribun

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    Klar Wohnsitz des Betreibers.. aber wie sieht es aus vielleicht laesst sich ja einer ins Boot holen der seinen Wohnsitz wo anders hat...

    Ich denke hier im Forum oder im allgemeinen Bekanntenkreis der Roemer laesst sich da vielleicht einer finden..... das waere auch ein Ausweg... allerdings habe ich jetzt auch keine persoenlichen Ideen wer da in Frage kommt.....

    Salve

    LiebHaBaer
     
  4. Unregistered

    Unregistered Guest

    eine gründung einer gesellschaft mit sitz auf den virgin islands kostet nur ein paar dollar fünfzig.

    diese gesellschaft (jurist. person) könnte doch ein gewisses forum betreiben *g*
     
  5. Unregistered

    Unregistered Guest

    Habe alle Cookies gelöscht, bin immer noch ohne Registrierung...
    Nu ja,
    aber eine juristische Person im Ausland zu begründen hilft goar nix, weil es nämlich nicht um zivilrechtliche Haftungsansprüche sondern um die strafrechtliche Verantwortung geht. Und die kann man so nicht aushebeln, dann könnten eben die Gesellschaftsgründer, sofern sie in Deutschland leben, von der Strafjustiz eingeholt werden.

    Straftatbestände lassen sich mit zivilrechtlichen Gestaltungen in den allerseltesten Fällen "umgehen".

    Gruß Judex, DAU, non calculat
     
  6. Dominus

    Dominus Guest

    Jugendschutz

    Ave,

    dieses Amtsgerichturteil scheint hohe Wellen zu schlagen. Doch würde ich mir diesbezüglich keine großen Sorgen machen.

    Es ist alles Auslegungssache und wenn man immer 100% nach unseren Gesetzen handelt wollte, müßte man sich im trauten Heim einsperren und selbst dann könnte man noch als Hausbesetzer bezichtigt werden.

    Wußtet Ihr, dass alleine das Auslegen von Kondomen in den Clubs, z. B. im Clubraum, neben dem Whirlpool etc. Förderung der Prostitution ist? Ergo, könnte man jedem Clubbesitzer die Hosen vom Ar.ch klagen. Macht das jemand?
    Im Hinblick auf das Forum könnte man höchstens die anzügliche Werbung -Bilder- verbieten, der Rest -die Postings- würden angesichts der Meinungsfreiheit wohl unantastbar sein, denn sonst müßte manch ein Liebesroman eingestampft oder zumindest erst unter Darlegung der Volljährigkeit dem Verkehrskreis zugänglich gemacht werden. Ist das so?
    Ferner gehe ich davon aus, dass wenn es dazu kommen sollte, am Ende ein Vergleich vorgeschlagen würde -denn der deutsche Richter vergleicht gerne- was wohl seitens der vollmundigen evtl. Klägerin nicht Sinn und Zweck sein kann.
    Bezüglich des Schutzsystems ueber18.de sehe ich keine zwingenden Gründe, an der Art und Weise des Systems in Bezug auf "mehr" Sicherheit etwas ändern zu müssen. Was können die Betreiber dafür, dass sich Kinder -vermutlich- von ihren Eltern die Passnummer besorgen, um auf gewisse anzügliche Seiten zu gelangen, außerdem geht es da eher um Bilder sowie Videos und nicht um Foren, in denen Postings bzw. Erfahrungsberichte etc. zugänglich gemacht werden.
    Das soll jetzt keine Rechtsberatung sein, denn dazu fehlen mir einfach die notwendigen Details, jedoch vom ersten Eindruck her, sehe ich da keine Lawine aus einem Schneeball entstehen.
    Die Kosten würden ab dem OLG erst richtig saftig werden, was bilateral abgewogen werden müßte.

    Im Notfall stelle ich mich dann zur Verfügung. :)


    Gruß

    Dominus
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. September 2002
  7. Wolfl

    Wolfl Lupus Sextilius

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    Hallo Dominus,
    momentaner Fakt ist, das seitens des Jugendschutz.net Texte mit Detailbeschreibung des menschlichen Aktes :D wie sie z. Bsp. Dude und Clubfreund verfassen, klar als Pornographie gewertet werden und aufgrund dessen ein Forum schon angemahnt wurde.
    Übrigens kenne ich keinen FKK Club, in dem irgendwo Kondome öffentlich ausliegen. Das ist nur in Swingerclubs der Fall und dort ja auch kein rechtl. Problem.

    Wir haben bis jetzt auch keine Panik, sondern informieren hier nur vorab und beobachten die weitere Entwicklung.
    Aber vielen Dank für Dein Angebot, juristisch sind wir offensichtlich gut versorgt hier. Gut zu wissen :icon14:

    Salve
    Wolfl :cool:
     
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