hallo römergemeinde! tja, da man "geschäftlich" in der bayerischen landeshauptstadt zu tun hatte... (bayern spielte gegen celtic), haben wir uns entschlossen in den fkk-club villa selena (vormals susi's singletreff) zu gehen. dort wollten wir ein wenig spass haben - wir hatten ihn dann auch unter gewissen umständen - und ein bisschen für die römergemeinde recherchieren. als erstes mal den obelus von 170 ören beglichen, der drei nummern in fünf stunden garantieren sollte. zur hardware-austattung: im parterre befinden sich einige zimmer, die umkleide, sauna und die duschen.. naja, dachten wir, dann lass uns doch mal nach oben in den aufenthaltsraum sehen... die steile wendeltreppe führte uns in einen stock wo es drei zimmer gab und ein viertes grösseres mit bar, billardtisch und einigen couch-garnituren. alles in allem sauber. zur software-ausstattung: vier "mädels" anwesend unter anderem die brasilianerin cristina und die nicht mehr allzujunge antonella. des weiteren waren noch zwei andere damen dort - meiner meinung nach aber nicht nennenswerte, da bei weitem keine opti-ficks... nach einem drink haben wir uns die brasil-italy-connection aufgeteilt und eine testnummer eingeschoben. zur andwendungs-software christina: kleiner busen - grosser hintern... dies soll ja bekanntlicherweise gut ficken.. nun denn, dem war auch so. sehr schönes FO, tief und sinnlich, dann schönes französisch meinerseits bei ihr (sie hat schöne schamlippen). verkehr hatten wir dann in drei stellungen, die sie hervorragend beherscht.. reiten, reiten rückwärts und doggy. abschuss in einem viel zu engen conti (ich hasse deutsche präser...) fazit.. fickbar, geht mit, ist zärtlich, wiederholungssucht: (dazu siehe bericht weiter unten) zweite anwendungs-software antonella: vollblut-italienerin, die gerne ihre story von wegen sie sei schon oma erzählt.. eigentlich ganz sympatisch, jedoch nicht mehr die jüngste. obgleich dessen hat sie einen wunderbaren körper mit zwei megamotoren und einem wunderbarem hintergestell. sie hat steif abstehende nippel, die gerne gekniffen werden und die bei längerem saugen sogar eine brustflüssigkeit abgeben.. hehehe.. extrem gutes FO, sie lässt sich dabei an anus und muschi massieren und mit den fingern eindringen. ihre muschi war sehr weich und nass, sodass einem tollen ritt nichts mehr im wege stand. die nummer ist eindeutig wiederholenswert. zur WIEDERHOLUNGSSUCHT-EINDÄMMUNG trägt nun folgendes bei: als wir gemütlich von unserem saunagang zurückkehrten - wo wir uns ein wenig ausgetauscht hatten - wurden wir von einem "nettem" herren mit kleidung und notizblock begrüsst, der dann auch gleich unsere personalien aufnehmen wollte. schhhhheee..... :flame eine razzia! insgesamt 8 kollegen und 2 weibliche kolleginnen (hehehe hübsche auch noch) kontrollierten alle anwesenden personen. für uns wurde es eine langweilige warterei in der umkleidekabine und das tollste war, dass sie sich alles aufgeschrieben haben. wir hoffen nur, dass dies rein "statistikmässig" abläuft und wir als kunden keinen schaden abbekommen... unser clubbesuch in münchen dauerte dann eine ungeplante stunde länger und wir glauben nicht, dass uns der cheffe dieses hauses nochmals zu sehen bekommt.. ausserdem.. das wahre war es ja auch nicht! so, und nun freuen wir uns wieder auf unserem trip ins hessische, wo wir sicherlich ein wenig mehr geboten bekommen. cu imkin
nur so, nebenbei: hat schon einer von euch Römer mit einer Polizistin gevögelt ? Ihr die Uniform ausgezogen und dann :sex Salve :hschein
Hallo jp, zu dem Thema gab´s schon ein paar Diskussionen - wenn Du nicht gerade steckbrieflich gesucht wirst, passiert nichts. Das kann Dir in jedem Club passieren, mir schon insgesamt 3x. Ist zwar lästig, aber nicht zu ändern und sicher nicht die Schuld des Clubs. Verstehe ich nicht, für Münchener Verhältnisse war es doch geradezu sehr gut.
@ovidius: tja, leider waren die damen in zivil.. also nichts mit uniform-figg - hahaha.. aber hübsch, ja das waren sie wohl! @willi69 ja vom serviceumfang war es ja recht nett, aber die qualität der frauen lässt einiges zu wünschen übrig. wenn ich teuros ausgebe wünsche ich mir immer eine mischung aus guter optik und guten service. ein gruss
Wie steht es um unsere Privatsphäre? Hallo Freunde, insbesondere auch von der juristischen Fakultät. Ich möchte mal nicht so schnell den Bericht beiseite schieben, dazu ist mir die Schilderung unseres Kollegens zu wichtig. Kann die Obrigkeit soweit gehen, daß sie ganz normale Bürger eine zeitlang wegsperrt? Ist es rechtens, daß bei dieser Gelegenheit die Personalien der Besucher erfaßt und anscheinend auch gespeichert werden? (Wie) Kann ausgeschlossen werden, daß aus einem Clubbesuch bei so einem Fall schwerwiegende Nachteile entstehen? Vor einiger Zeit las ich im Forum von einem ähnlichen Fall in Hessen. Dabei ging es meines Wissens um die Kontrolle von Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigungen der Damen. Wurden dort auch die Besucher registriert? Wo beginnt bzw. endet der Schutz der Privatsphäre? Gruß Antony
Die Polizei darf bei einer Razzia alle Anwesenden solange festhalten, bis von allen die Personalien überprüft worden sind. Diese Personalien dürfen selbstverständlich nicht gespeichert werden. Einem unbescholtenen Gast eines Clubs/ Puffs allgemein kann aus dem Besuch dort kein rechtlicher Nachteil entstehen! Ausser die Personalkontrolle dauert solange, das sein Zeitfenster sich schliesst und er zu Hause Probleme mit seinem Alibi belommt Aber darauf nimmt die Polizei keinerlei Rücksicht salve Wolfl
Mal auf normal-deutsch übersetzt: Warte Freundchen, dir werde ich schon helfen!!!! Nur als Hinweis für alle, denen es bei einer dritten Wiederholung von "Verstehen Sie Spass?" mit Kurt und Paola Felix noch immer nicht gruselt :rambo: In Bayern kann die Polizei jemanden bis zu einer Woche (sic!) festhalten, ohne dass eine richterliche Verfügung vorliegen muss. Ein Grund dafür muss allerdings rechtlich gewichtig sein. Also ein neunmalkluger 1000PS-Bugatti-Fahrer, der permanent in ner 80er-Zone auf ner Autobahn 95 fährt reicht nicht aus. :schnarch Und ein 08/15-Club-Besucher, der sich professionell gekonnt entsaften lassen möchte, stellt eine noch geringere Gefahr dar; ausser er sieht vielleicht aus wie der Wanna-be-Al-Capone Deutschlands :boss und benimmt sich entsprechend (manchmal reicht es auch, sich unbewusst mit so einem Wichtel sich in einer gemeinsamen Lokalität aufzuhalten, um das Leben in neuen Bahnen zu leiten). In jedem Falle gilt für Deutschland die gerechtfertigt sichere Vollkasko-Mentalität: Rechtsschutzversicherung haben sollen müssen! (der Sponti steht am Grab und kichert seine Frau war Allianz versichert). :clown Nein, mal im Ernst. Das einzige, was die Polizei von dir Normal-Popper haben möchte, ist im Ernstfall eine Aussage gegen bestimmte kriminelle Personen. Und normal poppen ist voll normal. :greenfing Gruss Pintao (der auch mindestens einen poppenden Gesetzesvertreter kennt) :greenfing :greenfing
Hi Römer, ich denke die Razzia hatte mit den 170 Teuro pauschal für 3 Ficks zu tun laut Gesetz ist dies nähmlich Förderung der Prostitution:confused . Der Besitzer des Schuppens darf nähmlich mit der Abrechnung fürs Ficken nichts zu tun haben, deshalb zahlen in den normalen FKK-Clubs auch die Girls ihren Eintritt und der ist teilweise sogar höher als der von den Männern:drunk . Die Villa Selena hat dies nun auch wieder geändert und verlangt nun laut Homepage wieder 50 € Eintritt und auf den Zimmern musst du mit den Mädchen wieder selbst abrechnen. Ich bekam mal eine Kontrolle in München im Sudfass mit dort wurden nur die Girls kontrolliert und die Gäste blieben vollkommen unbehelligt, die Girls mussten alle der Reihe nach in ein Zimmer und sich ausweisen . Beim verlassen des Clubs plauderte ich sogar kurz mit einem Polizisten der dabei meinte dies wären nur Routinekontrollen die von Zeit zu Zeit eben durchgeführt würden und von den Gästen würden im Normalfall keine Personalien aufgenommen eben wie bei einer richtigen Verkehrskontrolle:sex Servus Lui
Muss man denn jetzt immer den Personalausweis mit sich rumschleppen? Was passiert denn, wenn man sich nicht ausweisen kann?
Hi Clint, entweder must du wirklich den Perso mitnehmen oder die Herrn und Damen in Grün "bitten" dich zu einem bunten Nachmittag auf dem Revier nur zur Personalienfeststellung. Wußtet ihr das im Aliierten Recht in Berlin eine Person ohne Ausweispapiere standrechtlich erschossen werden durfte? Aber bei den Razzien die ich bis jetzt mitbekommen habe (2 Stück) wurden nur die Mädels kontrolliert und die Spinte der Herrn mit Hunden "abgeschnüffelt", allerdings weiß ich nicht was passiert wäre wenn ein Hund angeschlagen hätte. Grüße
Entweder Personalausweis oder Reisepass. In D besteht Ausweispflicht, d.h. man muss sich jederzeit ausweisen können. Stellt strenggenommen eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann also sein, dass man Dich zur Kasse bittet. Ansonsten kriegst Du u.U. wie Amnesix schreibt eine kostenlose Besichtigung eines Polizeireviers, i.d.R. ohne Kaffee und Kuchen. Gruß Der Professor PS: In UK gibt es diese Ausweispflicht nicht. Dort traut man seinen Bürgern.
Re: Wie steht es um unsere Privatsphäre? Artikel 104 Grundgesetz: Artikel 104 (1) ... (2) ... Die Polizei darf aus eigener Machtvollkommenheit niemanden länger als bis zum Ende des Tages nach dem Ergreifen in eigenem Gewahrsam halten. .... (3) Jeder wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung vorläufig Festgenommene ist spätestens am Tage nach der Festnahme dem Richter vorzuführen, der ihm die Gründe der Festnahme mitzuteilen, ihn zu vernehmen und ihm Gelegenheit zu Einwendungen zu geben hat. Der Richter hat unverzüglich entweder einen mit Gründen versehenen schriftlichen Haftbefehl zu erlassen oder die Freilassung anzuordnen. (4) ... Franzfan
Das ist soweit richtig. Aber alles nähere regelt ein Ländergesetz! Und je nach Bundesland hat die Polizei ander rechtliche Handhaben zur Gefahrenabwehr in petto. Und das geht in Bayern bleistiftsweise bis zu einer Woche OHNE Vorführung vor einem Haftrichter. Da hilft auch keine Grundgesetzkenntnisse mehr, denn alles nähere regelt ein ... blablabla ... genau der berühmt berüchtigte Gummiparagraphendschungel. Das ist halt so. Ein Fakt. Ausweispflicht heisst im übrigen nicht, dass man einen Ausweis mit sich führen muss. Es heisst vielmehr, dass man einen besitzen muss! Erst wenn in einem Bereich Deutschlands das Notstandsgesetz ausgerufen wird (hallo, ihr alt 68er! Erinnert ihr euch noch was damals deswegen abging?), ist jeder verpflichetet seine Dokumente mit sich zu führen. Also: Gibt es Elb-Hochwasser und es wird an der Elbe ein Gebiet zum Notstandsgebet ausgerufen dann heisst das, den Ausweis mit sich zu führen. Befindet sich D-Land im ausgerufenen Kriegszustand mach sich jeder strafbar, der ohne gültige Ausweispapiere Mutter erde von Vater Staat betritt. Der Polizei an sich ist es allerdings (in Friedenszeiten) ungenommen jede Person im Falle eines "hinreichendenen Verdachtgrundes" deren Papiere zu checken. Hat man diese nicht dabei, ist es im Ermessen der exekutiven Staatsgewalt demjenigen ein Ultimatum zu Vorlage der Dokumente zu geben oder alternativ dessen Personalien polizeilich festzustellen ("Kommense mal bitte mit!"). Hat man seine Kunststoffkartensammlung nicht komplett im Portemonaire dann stellt das keine Ordnungswidrigkeit dar (wenn ein Ausweisdokument nicht vorzeigbar ist). Erst wenn festgestellt wird, dass der Personalausweis abgelaufen ist, gibt es ne Ordnungswidrigkeitsstrafe, die bei gewissem staatsanwaltlicher Gesetzesschutzhütersinne zur Gefängnisstrafe ausarten kann (jau, es gibt Staatsanwälte, die meint man, gäbe es nicht) Anmerkung: Ein Grossteil der deutschen Obdachtlosen haben ungültige Ausweispapiere (weil die Gebühren nicht von schlechten Eltern sind - nämlich von Vater Staat und Mutter Gebühren) und wären froh, sie würden mit Gefängnis im Winter bestraft werden, damit sie im dann nicht so frieren müssten. Aber die Polizei weiss das und verfolgt sowas nicht rigoros weiter. Schliesslich gibt es derer zu viele und das wirkliche Verbrechen lauert immer und überall. Und wer gibt schon frierenden Bundesbürgern ohne gültige Ausweispapiere auf Staatskosten eine warme Bude? Traurig, aber wahr. Ich wünsche sowas niemanden. MfG Pintao
Salve Römer, den Ausführungen von Pintao ist eigentlich nur mehr anzumerken das die Polizei im Normalfall keinen gesteigerten Wert darauflegt unschuldige Bundesbürger zu verhaften . Aber meiner Meinung nach gilt hier nicht das Gesetz des Bundeslandes sondern das der BRD Bundesrecht bricht Landesrecht. Servus Lui
Hi Lui, das ist ja schon richtig, aber in vielen Gesetzen des Bundes steht halt drin "das nähere regelt ein Landesgesetz oder eine Verordnung" man kann diese Gesetze auch als Rahmengesetze bezeichnen. In unserem hier angesprochenen Fall ist das so den Polizei ist Landesbehörde und untersteht damit den Landespolizeigesetzen die in solchen Sachen sehr eindeutig geregelt sind. Gruß
Also ich habe gerade im Bayerischen Polizeiaufgabengesetz nachgeschaut, auch da steht in Artikel 20: 1 Die festgehaltene Person ist zu entlassen, 1. ..., 2. ..., 3. in jedem Fall spätestens bis zum Ende des Tages nach dem Ergreifen, wenn nicht vorher die Fortdauer der Freiheitsentziehung durch richterliche Entscheidung angeordnet ist. 2 In der richterlichen Entscheidung ist die höchstzulässige Dauer der Freiheitsentziehung zu bestimmen; sie darf nicht mehr als zwei Wochen betragen. Also welches Landesgesetz meinst Du? Im Polizeiorganisationsgesetz habe ich auch nichts entsprechendes gefunden. franzfan