Die Klage und die Argumentation der GFin gegen den Zwangsgeldbescheid ist ja nachvollziehbar und begründet: Aber offensichtlich nicht so für bayerische Verwaltungsrichter. Wobei ich diesen treffenden Kommentar zu dieser Meldung eines anonymen Bajuwaren schon für zitatwürdig halte: Gruß, E.R.
Kondompflicht @ Big30-RF: Dank für den interessanten link. Der Artikel in der tz erwähnt zwar nicht explizit das ColA, aber vermutlich ist das gemeint. Konsequenz für alle Roemer, die über Clubbesuche in Bayern, besonders im ColA berichten: Selbst wenn euch eine etwas tabulosere ColA-CDL FO offeriert hat: Ja nicht hier im Roemerforum erwähnen, bzw. damit auch noch prahlen. Wie ich an anderer Stelle schon mal geschrieben habe: Wer weiß, wer hier so alles mitliest... Sagt jetzt ja nicht, "He, Xenon, genau das hast du aber in deinem ersten ColA-Bericht gemacht." Ja, schon, aber dabei handelte es sich um ein Erlebnis, das schon drei Jahre her ist; und die CDL hat schon vor längerer Zeit das ColA verlassen. Salvete, Xenon
Die andere Konsequenz aus den seltsamen bayerischen Verordnungen und deren Bedrohungen ist doch ganz einfach die, solche Etablissements auf dem freistaatlichen Hoheitsgebiet in Zukunft einfach zu meiden. Gruß, E.R.
... dann hätte die Stadt Augsburg, die dem Club bekanntermaßen schon lange den Garaus machen will, genau das erreicht, was sie mit der sehr restriktiven Auslegung der Bayerischen Hygieneverordnung bezweckt hat . Verordnungsauslegungen in anderen Clubs auf bajuwarischem Boden bzw. durch deren zuständige lokale/regionale (Überwachungs-)Behörden zeigen indes, dass es auch anders geht . So long,
Es geht im untenstehenden gelinkten Artikel um die Süßen-Engel in Dachau und Konsorten: http://www.engel-dachau.de/ Im Klartext bedeutet dieses Urteil "Lecken-mit-Folie"
Bevor ich ne Folie lecke, koch ich mir nen Dildo und verspeise ihn als Hotdog .. :greenfing Grüße Jones