Harem - Gutschein-Ärger

Dieses Thema im Forum "Norden" wurde erstellt von Fkk-Fan, 18. Juli 2007.

  1. Fkk-Fan

    Fkk-Fan Hofberichterstatter

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    Da ich in Ostwestfalen unterwegs war, beschloß ich, mir mal den Sauna Club Harem anzusehen, der im Internet einen guten Eindruck macht und der normalerweise für mich sonst etwas weit weg ist. Meine Neugier eben ...

    Ich hatte mir vor einiger Zeit mal die Wegbeschreibung ausgedruckt und auch gleich einen Gutschein von der HP. Den hatte ich wohlweislich im Auto liegen und den kramte ich jetzt raus.

    "50 % Ermäßigung auf den Eintritt beim Erstbesuch im Club" stand drauf, ohne Datum d.h. Befristung.

    Irgendwie schwante mir schon, dass es wohl nicht so einfach ist ...

    Ich erkundigte mich erst mal nach den Preisen, dem Service etc. ... 65 € Tageskarte. Es gibt zwar auch den Billigtarif für 35 €, aber da kommt dann jedes Getränk, Essen, Badelatschen, Handtücher ... dazu ... lästig und anchher doch wieder genauso teuer.

    Dann legte ich den Gutschein vor: Es kam was kommen mußte. Die Empfangsdame hatte so was noch nie gesehen. Zumindest tat sie so. Sie rief dann eine andere Dame (Geschäftsführerin?), die kannte den Gutschein auch nicht. Man erklärte mir, daß man den nicht nehmen könne, Gutscheine des Clubs sähen anders aus ... mit 10 € drauf.

    Nicht nur, daß man den Gutschein nicht nahm, man behandelte mich fast wie einen Verbrecher ... so nach dem Motto "Wie haben Sie den denn gefälscht". Auf mein Argument, dass es eine Weile her sein könne, daß ich ihn aus gedruckt habe, aber den Club gebe es ja auch noch nicht lange, und daß der Gutschein keine Befristung habe, sagte man mir nur, ein Gutschein habe immer eine Befristung ...

    Also alles keinen Sinn. Ich sagte noch, daß ich das nicht gut fände ... aber es half nichts, und sie sollten noch mal drüber nachdenken. Denn eigentlich hätte ich ja aus Trotz wieder gehen müssen, aber nun war ich schon mal da ...

    Ich finde das unmöglich ... und gerade wenn ich (offenbar) der erste seit Monaten war, der mit einem solchen Gutschein kommt, hätte man ihn gerade einlösen können ... man muß zu seinen Angeboten stehen! Und wenn nicht, hätte man wenigstens Kulanz gelten lassen können, also z.B. Umtausch in einen neuen Gutschein mit 10 € Rabatt ...

    ein Zeichen für schlechten Kundenservice !!!:flaming: :flaming: :flaming:

    mir kommt es nicht auf das Geld so sehr an wie auf das Prinzip ... ich denke, die meisten verstehen was ich meine ...
     
  2. Easy Rider

    Easy Rider Der Hedonist

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    Gutschein

    Tja, FKK-Fan, diesen Gutschein habe ich im Juni 2006 dort problemlos einlösen können und soweit mir erinnerlich ist, wurde der auch nur im Sommer vorigen Jahres akzeptiert. :rolleyes:

    Außerdem ist bekanntermaßen nirgendwo die Willkür so verbreitet wie im Milieu und das solltest Du eigentlich auch schon lange gelernt haben! :pxyz

    Gruß, E.R.
     
  3. Jones

    Jones Volkstribun

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    Wenn aber tatsächlich kein Ablaufdatum draufstand, ist das doch nicht das Problem des Gastes. Außerdem finde ich das mal wieder typisch deutsches Geschäftsgebahren. Anstatt sich darüber bewusst zu sein, wieviel negatives Feedback ein solches Verhalten der Empfangsdamen dem Club bringen kann, beharrt man darauf, dass der Gutschein gefälscht ist. Rechthaberei soll ja mit eine der Lieblingsbeschäftigungen der Deutschen sein.

    Leider sind viele Empfangsdamen in Clubs (Ausnahmen bestätigen die Regel) weit davon entfernt, auch mal Fingerspitzengefühl zu zeigen. Sie machen halt nur das was sie gesagt bekommen und weichen keinen Deut davon ab. Ist nach meiner Erfahrung auch speziell bei Frauen ein weit verbreitetes Problem: Einfach mal aus dem Bauch raus etwas entscheiden. Aber lieber machen sie nichts als etwas falsch. Der Umtausch in einen 10€-Gutschein wäre das Mindeste gewesen. Eine Rückversicherung bei der GL wäre sicherlich auch kein Problem gewesen.

    Aber so hat man neben einem Gast, der es sich sicherlich zweimal überlegen wird, ob er den Club nochmal besuchen wird, auch noch genug Negativpublicity hier im Forum. Dass den Clubbetreibern dies mittlerweile nicht klar ist, ist mir schleierhaft. Gerade an den Empfang gehören Leute, die im Umgang mit Kunden geschult sind und ihm verheißen "Hier bist du willkommen", aber davon ist das Gewerbe/Milliö oftmals noch meilenweit entfernt. Gerade die Oase ist dafür ein leuchtendes Negativbeispiel. Positivbeispiele sind mM nach GT und LR, teilweise auch World und ATK.

    Grüße
    Jones
     
  4. Der Professor

    Der Professor Volkstribun

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    Er glaubt halt immer noch an das Gute in den Menschen. Es hätte ja auch klappen können.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 18. Juli 2007
  5. Fkk-Fan

    Fkk-Fan Hofberichterstatter

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    Geschäftsleitung

    zumindest hat man ja eine andere Dame noch hinzugeholt, die aber auch nicht mehr wußte bzw. nicht mehr entscheiden wollte ...

    Und ich finde, es ist das Problem des Clubs, wenn er (wann auch immer) Gutscheine im Internet publiziert, die keine Befristung haben.

    Wenn allen anwesenden Damen dieser Gutschein wirklich gänzlich unbekannt war, dann ist es wohl auch kein Massenproblem, mit dem man hätte fertig werden müssen ...
     
  6. Jones

    Jones Volkstribun

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    Falls die Damen nicht ohnehin blond waren, könnten sie sich auch absichtlich dumm gestellt haben ... :greensmil :D

    Jones
     
  7. Mettigel

    Mettigel Senator

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    Aber sie haben ihr Ziel erreicht, er hat den vollen Eintrittspreis bezahlt. So lange sie mit der Masche durchkommen werden sie es immer weiter versuchen.
     
  8. Lui345

    Lui345 Optio

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    Nur zur Info da ich auch im Dienstleistungsbereich damit zu tun habe:

    Laut gültiger Rechtsprechung darf ein Gutschein nicht kürzer als 1 Jahr befristet sein (wenn man es ganz genau nimmt bleibt er sogar gültig solange der Betrieb besteht!!) und er darf schon garnicht abgelehnt werden.

    z.B.: Kauft ein Kunde einen Gutschein in einem Schuhgeschäft für seine Liebste für sagen wir mal 100 Euro.
    Die Frau kann damit J E D E R Z E I T in den Laden gehen o d e r / u n d sich den Betrag auch wieder in bar auszahlen lassen.(Egal was auf dem Gutschein steht !!)
    - Ansonsten wäre das eine unrechmäßige Bereicherung und Erschleichung von Geld ohne Gegenleistung !!



    Aber wie E.R. schon bemerkte
    >>>Außerdem ist bekanntermaßen nirgendwo die Willkür so verbreitet wie im Milieu und das solltest Du eigentlich auch schon lange gelernt haben! <<<<

    und wer will damit schon vor Gericht ...............??


    Die Praxis mit der monatlichen Befristung im Internet wäre ein schöner Fall für die Abmahner..........
     
  9. Meindorfer

    Meindorfer Senator

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    Das ist aber nicht dasselbe. Hier handelt(e) es sich um einen Geschenkgutschein, den man ja zum Nennwert vorher selbst voll bezahlt hat.

    Gutscheinaktionen zu bestimmten Anlässen (Veranstaltung, Werbewochen usw.), bei denen der Veranstalter/Verkäufer auf seine Kosten verbilligten Eintritt oder Nachlass auf Waren einräumt, sind sehr wohl kürzer befristbar.

    Wenn ich an FKK-Freunds Stelle gewesen wäre, hätte ich allerdings den Laden schnurstracks wieder verlassen.


    Meindorfer
     
  10. Lui345

    Lui345 Optio

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    rechtl. gibt es - meines Wissens nach - keine "Geschenkgutscheine"
    Die sind eine Erfindung der Werbeindustrie und sollen eigentlich die Bedeutung von (Gartis)coupons haben.
    - Nur hat sich die Werbeindustrie damit selbst ein Ei ins Nest gelegt !!!

    - aber Rechtsprechung - bzw. das was einige Richter dafür halten - ist auch willkürlich daher spielt das am Ende Alles keine Rolle..............

    ..........schreib mal ein E-Mail Beschwerde ans Harem.............


    wikipedia.de sagt dazu:

    Gutschein

    Ein Gutschein ist ein Dokument, das einen Anspruch auf eine Leistung repräsentiert bzw. dokumentiert. Jeder Gutschein ist eine Urkunde. Gutscheine können rechtlich als Wertpapier oder als Beweisurkunde interpretiert werden.
     
  11. Sir Thomas

    Sir Thomas Lordkanzler des Römerforums Praetor Maximus

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    Querverweise

    Mahlzeit :)

    Eine sehr gute Abhandlung über die Rechtsnatur von solchen Werbegutscheinen findet man auf der Internetpräsenz der Anwaltschaft Wanke & Rothe (http://www.wanke-rothe.de).

    Wichtige Leitsätze zur obigen Diskussion wären hier:

    Grundsätzlich kann der Aussteller Einwendungen aus der Urkunde dem Inhaber
    entgegenhalten und sich dadurch von der Leistungsverpflichtung befreien, so z.B. auch eine
    Befristung oder eine Zeitbestimmung oder andere Leistungsmodalitäten (vgl. Sprau, in
    Palandt, 62. Auflage, § 796 Randnummer 3).

    Jedoch handelt es sich bei einem Geschenkgutschein, der mehr als dreimal in gleicher Art
    und Weise ausgegeben wird um allgemeine Geschäftsbedingungen. Gemäß einer
    Entscheidung des Landgerichts München vom 26.10.1995, Aktenzeichen 7 O 2109/95 VuR
    1996, 65 ist eine Verfallklausel auf Geschenkgutscheinen, die deren Einlösung auf 10
    Monate beschränkt, gemäß dem früheren Generalklausel § 9 Abs. 1 AGBG (heute § 307
    BGB) unwirksam. Danach kann man einen einzelnen Gutschein zeitlich begrenzen, nicht
    jedoch mehrere Gutscheine gleicher Art.

    Genau das dürfte vielen Ausstellern solcher Gutscheine nicht bewusst sein – aber auch hier gilt der feine Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen bzw. Recht durchsetzen wollen.

    Gruß von Sir Thomas
     
  12. Meindorfer

    Meindorfer Senator

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    Wenn Sie Werbegutscheine ausgeben wollen, mit denen Sie eine kostenlose Leistung versprechen, ist die Befristung der Vorlagefrist auf einen kürzeren Zeitraum als bei Geschenkgutscheinen möglich.

    http://www.wanke-rothe.de/PDF/werbegutscheine.pdf



    Meindorfer
     
  13. Sir Thomas

    Sir Thomas Lordkanzler des Römerforums Praetor Maximus

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    Anmerkung

    @Meindorfer:

    Das ist ja auch richtig aber im konkreten Fall ist eine solche Befristung nicht auf dem Gutschein angegeben worden, so dass hier ein bindendes Angebot ohne zeitliche Befristung vorliegt für das die Regelungen eines Gutscheins voll gültig sind und das nach BGB mindestens 3 Jahre Gültigkeit hat.

    Gruß von Sir Thomas – der hier aber keine jur. Diskussion führen will :angel:
     
  14. Nachtkind

    Nachtkind Präfect

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    Im vorliegen Fall sollte der Betreiber überlegen, ob er sich in dieser Hinsicht nicht selber schadet. Negative Berichte in dieser Richtung ziehen immer den einen oder anderen Kunden nicht mehr dort hin. Weniger ist manchmal mehr.

    Diddle
     
  15. Sperminator

    Sperminator Legionär

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    Ne - is auch nicht nötig. Da u.a. dieses Forum dazu beiträgt, daß sich sowas schnell rumspricht, schießt sich der Betreiber damit selbst ins Knie.

    Mittel- bis langfristig hat eine vorhandene und auch eine nicht vorhandene Serviceorientierung auch die entsprechenden wirtschaftlichen Folgen,

    da funktiniert zum Glück der Markt - oder anders gesagt: "Die werden schon sehen was die davon haben."

    Diese 10 Euro waren verdammt teuer für den Betreiber :groehl
     
  16. Doc Holiday

    Doc Holiday OWLer

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    Ich konnte mich im ersten Moment auch nicht mehr an den betreffenden Gutschein erinnern. E.R. hat mir dann etwas auf die Sprünge geholfen. Diesen Gutschein gab es tatsächlich über einen Zeitraum von ca. 4 Wochen im Sommer 2006. Wenn ich mich recht erinnere beschränkte sich die Gültigkeit laut einer Anmerkung auf der HP jedoch nur auf die 35 Euro Eintrittsvariante.

    Von den damaligen Harem-Bediensteten (GF, Empfang, Werbechef, Schichtleiter) ist aktuell nur noch der GF am Start. Von daher werden die Damen am Empfang und auch die hinzu gerufene Schichtleiterin (vermutlich Alex, neu dabei) den Gutschein tatsächlich nie zuvor gesehen haben.

    Ich sehe es auch so, dass die Schichtleiterin hier leider nicht das nötige Fingerspitzengefühl bewiesen hat und besser damit gefahren wäre einen Nachlass in Höhe des aktuellen Gutscheines zu gewähren.

    Ich bin mir sicher, dass dieser "Vorfall" genau wie alle Harem-Beiträge im Harem mit den Angestellten durchgesprochen wird und Einfluss auf das Beschwerde-Management und zukünftige Verhaltensweisen nehmen wird.

    Ich finde aber ehrlich gesagt auch, dass der Gutschein-Vorgang hier ein wenig zu hoch aufgehängt wird und in der Gewichtung das eigentliche Besuchs-Erlebnis (leider!) offensichtlich völlig verdrängt.


    doc
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 19. Juli 2007
  17. Easy Rider

    Easy Rider Der Hedonist

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    Nein, guter Doc, hier trügt Dich Deine Erinnerung: Der Voucher halbierte den Eintrittspreis auf die Vollversion, so daß ich damals € 32,50 bezahlt hatte, was ich als äußerst fair empfunden hatte. :rolleyes:

    Gruß, E.R.
     
  18. Fkk-Fan

    Fkk-Fan Hofberichterstatter

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    Ärger

    hast ja Recht, hab ich mir auch gedacht ... aber da ich nun mal bei diesem doch recht abgelegenen Club war und auch etwas neugierig war, bin ich reingegangen ... besser wäre es anders gewesen, denn dann hätten sie nicht den halben, sondern den vollen Eintritt bei mir verloren.

    Am meisten geärgert hat mich allerdings, daß man mich wie einen Betrüger behandelte. Als ich ging, wurde ich (wei üblich) gefragt, ob alles in Ordnung gewesen sei ... worauf hin ich "nein" sagte ... so etwas verblüfft meist die Fragenden. Auf Nachfrage sagte ich dann, es sei nicht in Ordnung, daß mein Gutschein nicht einglöst worden sei. Den habe ich dann nochmals gezeigt (einer Dame und einem Herrn, mittlerweile hatte die Besetzung gewechselt) ... und der Herr fragte mit seltsamen Unterton, von wem ich den denn hätte ... der Schein sei nicht original, sondern geändert ... da stünde immer ein Befristungsdatum drauf ... meine Aussage, ich hätte ihn persönlich ausgedruckt, glaubte er nicht ... naja

    Zum Club selbst: großräumig, schön eingerichtet, gutes Essen, Frauenbesetzuzng sprach mich irgendwie nicht so an (mag aber auch an meiner getrübten Stimmung gelegen haben). Ein ganzer Raum Spielcasino mit einem Internet-AP und als ganz ungewöhnliches ein Raum, bei dem zu bestimmten angekündigten Zeiten Frauen hinter einer Wand mit Loch anonym und kostenlos Herren einen blasen (mit Gummi allerdings) ... ich war neugierig und wollte mir das mal ansehen, aber in den Zeiten war jeweils niemand da, der die Leistung in Anspruch nehmen wollte ... paßt auch irgendwie in einen noblen Club nicht so ...

    Nachmittags war es herrentechnisch sehr leer, abends wurde es dann plötzlich sehr voll mit Männern, 90 bis 95 % mit Migrationshintergrund und leider viele lautstark hordenmäßig auftretend ...

    Zu den Frauen noch: Meine Frage, wie viele im Haus seien, beantwortete eine Dame mit 17, die andere beeilte sich zu sagen, daß immer 30 bis 50 da seien .... meinem verwunderten Blick über die unterschiedlichen Aussagen sagte sie dann, die restlichen kämen noch ... meine Frage wann? beantwortete sie mit Blick auf die Uhr "Jetzt". Ich zählte dann wirklich 17 Frauen ... aber es kam auch nach längerer Zeit keine weitere ...
     
  19. Clubfreund

    Clubfreund Volkstribun

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    Hallo FKK-Fan,

    stell Dir mal vor ein Nicht-Hofkunde steht im Sommer 2007 mit einem im Sommer 2006 ausgedruckten Gutschein vor dem Tresen im Hof und möchte das Teil bei Edith oder so einlösen. :)

    Wat meinste, was passiert ? :D :D :D

    Salve,
    Der Clubfreund,
    dem es aber auch n bissel peinlich wäre mit so nem uralten Gutschein innen Club zu latschen :blushie:
     
  20. ajax69

    ajax69 Volkstribun

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    ...genauso war es!:D
    Lausbub und ich hatten damals, im Juni 06, auch den Gutschein dabei und kamen
    jeweils für den halben Preis in den Genuß eines "vollwertigen" Harembesuchs.
    (65 Euro-Variante)

    ajax69
     
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