Rechtsgrundlage für eine Puffrazzia mit Ausweiskontrolle ist § 18 Abs. 2 HSOG (Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung):...
So einen Scheiß hättest du nicht machen müssen, w.
Es wird sich doch nicht etwa um die dritte von rechts handeln ;-)
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