On-Topic Ein deutsches Gerichtsurteil zur Selbständigkeit von Prostituierten in Clubs

Dieses Thema im Forum "On-Topic - Sachen ohne direkten Clubbezug" wurde erstellt von Easy Rider, 28. April 2015.

  1. Easy Rider

    Easy Rider Der Hedonist

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    Dieses Urteil vom Landgericht Kleve (NRW) ist zwar schon fast zwei Jahre alt, hat aber den Betreiber für 5 3/4 Jahre und seine Gehilfin für 2 1/2 Jahre hinter Gitter gebracht.

    Hochinteressant daran ist die 190 Absätze umfassende Begründung dieses Urteils, in der die auch durchaus gängigen Praktiken in anderen vergleichbaren Clubs haarklein auseinander genommen werden, um damit für diesen Ermittlungs- und Gerichtsprozess zu beweisen, dass es mit der Selbständigkeit von den CDLs nicht allzu weit her sein kann und dem Betreiber zweier niederrheinischer Clubs daraus schließlich ein "Abgabeschaden" von rund 4,1 Mio Euro zum Vorwurf gemacht wurde.


    Aus Sicht der damaligen Presse liest sich das so:

    http://www.derwesten.de/staedte/emm...ch-verdacht-auf-menschenhandel-id6511586.html

    http://www.rp-online.de/nrw/staedte/emmerich/bordellbetreiber-zieht-es-nach-emmerich-aid-1.3311990

    http://www.derwesten.de/staedte/emm...e-tritt-fungarden-nachfolge-an-id8615733.html


    Gruß, E.R.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 28. April 2015
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  2. faun

    faun Volkstribun

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    Für die Betreiber von Clubs ist das juristische Leben voller Sprengfallen, Fußangeln und Fallstricke. Allein wenn man sieht, wie man das "Düsseldorfer Modell" interpretieren und als Beleg für irgendetwas aushebeln kann. Denkt auch daran Leutz, wenn hin und wieder aus gegebenem Anlaß von der Rezeption auf die Selbständigkeit der Unternehmerinnen hingewiesen wird. Selbst ist der Mann, oder sollte es zumindest sein.

    Eilt hier die Gehorsamkeit der Rechtssprechung wieder einmal dem noch nicht einmal abschließend geklärten, aber doch gut spürbarem politischen Willen voraus? Volkeswille? - Hoho, harr harr, der wird doch nur zum Ankreuzeln auf dem Wahlzettel und damit zum Zugang für Finanzmittel benötigt. Die "furchtbaren Richter" sind immer da, egal, wie sich hierzulande die Organisation des Staates nennt.

    Die den Cree-Indianern zugeschriebene Weissagung, "Erst wenn der letzte Baum gerodet....." wurde ursprünglich in anderem Zusammenhang oft zitiert (und bis heute nicht gehört). Man könnte sie jetzt dahingehend modifizieren, daß man Lobbypolitik nicht weltweit und grenzenlos betreiben kann, weil irgendwann auch der Unwille der Gebügelten sich nicht mehr auf den ach so geliebten und geschätzen friedlichen Protest beschränkt; wird der doch für die Politk lediglich als Einladung zu einer Götzfeier an die Untertanen verstanden; bedauerlicherweise werden die Betroffenen erst ernst genommen, wenn sie ihre Anliegen mit Gewalt vortragen. Scheint leider notwendig zu sein, auch wenn es dabei zu "Kollateralschäden" kommt. Aber die sind den Mächtigen dieser Welt ohnehin wurscht, solange es um ihre eigenen Interessen geht. Man kann es ja auch "hit by friendly fire" nennen.

    Gruß vom faun,
    der nach der Lektüre, trotz seines Alters, wieder einmal nicht gut drauf ist
     
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  3. genervt

    genervt Volkstribun

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    Fairerweise muss man aber einräumen, dass es mit der Selbstständigkeit zumindest der im Club wohnenden CDLs ungefähr soweit her ist wie bei den UPS-Fahrern.

    Und im Übrigen ist wie schon bei Al Capone: die Steuer macht's !
     
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  4. Easy Rider

    Easy Rider Der Hedonist

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    Äh, was hat denn bitte der Ort der Übernachtung damit zu tun?

    Müssen CDLs anderer Nationalitäten aus dem EU-Raum ohne eigenen Wohnsitz in D-Land denn Deiner Meinung nach in einem Hotel übernachten, um damit ihren Selbständigkeits-Status zu beweisen??

    Gruß, E.R.
     
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  5. genervt

    genervt Volkstribun

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    Die im Club wohnenden CDLs bekommen vom Betreiber rigide Vorschriften, dass und wann sie zur Arbeit zu erscheinen haben. Eventuell auftretende Wünsche nach Freizeiten außerhalb der im Kalender eingetragener Urlaube werden z.B. mit dem Hinweis, dass dies kein Hotel sei beschieden. Sie müssen dann antanzen - gefährlich nahe an "Ausnutzung einer wirtschaftlichen Notlage". Auswärts residierende CDLS sind hingegen bzgl. ihrer Arbeitszeiten mit deutlich mehr Freiheiten ausgestattet.
     
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  6. Easy Rider

    Easy Rider Der Hedonist

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    Von dem, was Du da erzählst, weiß ich nichts und selbst, wenn das tatsächlich mal im Einzelfall zugetroffen haben mag, ist das ganz sicher nicht die Regel.

    Dass es in den Übernachtungsräumlichkeiten einzelner Clubs oft nicht besonders komfortabel zugeht (Stichwort "Hühnerställe mit Stockbetten"), die Privatsphäre und die Regenerationsmöglichkeiten (Schlaf) der CDLs darunter leiden, ist mir bekannt.

    Aber auch solche von den CDLs freiwillig in Kauf genommenen Nachteile ändern sicher nichts an deren Status bzgl. ihrer Beschäftigung.

    Gruß, E.R.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 2. Mai 2015
  7. genervt

    genervt Volkstribun

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    Glaube ich dir. Keinesfalls Einzelfall sondern Regel. Zumindest in dem einen Club, von dem ich dies genau weiß.
     
  8. Easy Rider

    Easy Rider Der Hedonist

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    Hmm, falls es der Club sein sollte, in dem wir uns schon öfter getroffen haben, dann kann ich dazu nur sagen, dass die CDLs am Abend, bzw. in der Nacht bei Feierabend von der Rezeptionistin gefragt werden, ob und wann sie am nächsten Tag arbeiten möchten, damit sie entsprechend eingetragen werden können.

    Selbiges habe ich dort öfter erlebt und von Druck, oder gar Dirigismus kann auch daher überhaupt keine Rede sein.

    Gruß, E.R.
     
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  9. Mat the Rat

    Mat the Rat Volkstribun

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    Vielleicht sollte man anmerken, dass es nicht nur die uns bekannten gut geführten Clubs gibt, sondern auch eine große Zahl von Wohnungsbordellen, wo ja angeblich die schlimmsten Dinge passieren.

    Auf der anderen Seite: falls die Frauen in einem Laden tatsächlich mit Zwang unterdrückt werden, dann ist eine separate Schlafbehausung für die dortigen Zuhälter auch kein großes Hindernis. Die werden dann halt in speziell angemieteten Wohnungen untergebracht und sind auch dort und auf dem Weg lückenlos unter Kontrolle.

    Sehr viel Nutzen bringt das Übernachtungsverbot den Betroffenen also nicht. Allerhöchstens etwas mentalen Abstand von der Arbeit. Ansonsten ist die Vorschrift imho purer Aktionismus.
     
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  10. Tank0r

    Tank0r Präfect

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    also das die clubs den mädels vorschreiben wie lange sie bleiben müssen und an welchen tagen sie antanzen müssen finde ich persönlich schon befremdlich. entweder zahlen die frauen keinen eintritt und sind eingestellt oder sie zahlen eintritt und sie selbständig mit allen freiheiten.
     
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  11. Herman_S.

    Herman_S. Volkstribun

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    Betrachten wir das ganze doch mal von der rein rechtlich-wirtschaftlichen Seite, um die es ja zu Beginn des Freds ging. So denn alles in geordneten Bahnen läuft, verhält es sich analog zu anderen Formen des Witschaftens in anderen Sparten.
    So könnte man die Clubs rsp. deren Betreiber als Generalunter- bzw. wie es heute zumeist heißt -übernehmer betrachten, die die Aufträge an Nachunternehmer vergeben. Selbstredend wird man dererseits auf eine aureichende Anzahl von Nachunternehmern achten und auch darauf, daß vorliegende Pflichtenhefte abgearbeitet werden, um erhaltene Aufträge gemäß der Vorgaben durch den Kunden erledigt zu wissen. Soweit z.B. gängige Praxis bei div. Bauprojekten.
    Zurückkommend auf unseren Bereich bedeutet das, da sich die "Aufträge" nur durch entsprechend vorhandene Man- rsp. Girlpower erledigen lassen und sich Maschinen- und Werkzeugeinsatz auf ein absolutes Minimum beschränken werden, daß der Organisaton von ausreichender Girlpower vor Ort eine Schlüsselrolle zu kommt, da hiermit der wirtschaftliche Erfolg des gesamten Untenehmenskonzepts steht und fällt. Somit werden sich die "Pflichtenhefte" im wesentlichen mit Anwesenheitszeiten vor Ort beschäftigen, und erst im weiteren z.B. mit der evtl. Spektrumsbreite der Dienstleistung. Da nun der wirtschaftliche Erfolg der "Nachunternehmer(innen)" ebenfalls im wesentlichen mit deren Anwesenheitszeiten verbunden ist , sind hier Parallelen klar ersichtlich. Daraus folgt, daß entsprechenden Vereinbarungen hierzu eine Schlüsselrolle zukommt.

    Hieraus egibt sich m.E. , daß rein rechtlich betrachtet an dem praktizierten Konzept wenig auszusetzen sein wird, soweit hier mit Fingerspitzengefühl gearbeitet wird. Ein Nachweis von Zwängen dürfte sich schwierig gestalten, soweit nicht wie im Falle Emmerich entsprechende Aussagen der CDL vorliegen. In Folge dessen, dürtfe sich auch der Versuch das Konzept der beruflichen Selbstständigkeit der CDL zu Fall zu bringen als schwierig erweisen. Z.B. drehten sich die meisten Fälle von sogenannter Scheinselbsständigkeit im wesentlichen darum, daß die entsprechenden Personen nur einen einzigen Auftraggeber hatten, was bei einer CDL mit entsprechenden HB Aufkommen unschwer zu widerlegen sein wird, und selbst wenn man den Club als Auftraggeber bezeichnen will, so besteht zumindet theoretisch jederzeit die Möglichkeit den Club zu wechseln. BTW redet niemand von Scheinselbsständigkeit, wenn ein Betrieb einzig einen der großen Discounter beliefert.

    Soweit zur Theorie, die offiziell auch gängige Praxis sein wird. Der Nachweis von schwarzen Schafen und illegaer Praktiken dürfte wie in vielen Fällen schwer sein.
     
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  12. Blondinenschatz

    Blondinenschatz Volkstribun

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    Ich habe einmal einen zufälligen Blick in einem NRW-Club in einen solchen "Übernachtungsraum" mit schlafenden CDL´s werfen können und war ein wenig schockiert. Die taten mir echt leid...
    Andererseits haben sie diese Übernachtungsmöglichkeit ja freiwillig gewählt, ist eben (deutlich) günstiger als ein Hotel...

    Gruß vom
    Blondinenschatz
     
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  13. Mat the Rat

    Mat the Rat Volkstribun

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    Das ist in etwa so wie die Arbeiterunterkünfte auf einer Bohrinsel. Die polnischen Spargelstecher leben auch nicht gerade luxuriös in ihren Baracken. Da sind die Unterkünfte der CDLs dann nicht so außergewöhnlich. Viele kommen auch gezielt nur für wenige Wochen hier her um zu malochen und wollen dann das Maximum an Geld mit nach Hause nehmen. Jeder Euro, den sie für die Unterkunft mehr ausgeben muss abends wieder reingepoppt werden.

    Ich kannte mal einen türkischen Gastarbeiter in den 80er Jahren. Der teilte sich mit seinem 20-Jährigen Sohn das gleiche Bett. Sohnemann schlief in der Nacht in dem Bett und wenn er morgens aufstand, kam Papa aus der Nachtschicht und hat sich in das noch warme Bett gelegt. Und das haben die Monatelang so gemacht.
     
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  14. Marc Aurel

    Marc Aurel Senator

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    Leider haben viele Osteuropäischen Menschen auch nicht die Angewohnheit ihre Unterkunft penibel sauber zu halten und pfleglich mit dem Interieur umzugehen. Insoweit ist das Problem mit der unattraktiven Unterkunft durchaus zum Teil auch selbst gemacht. Ich habe mal einen Wohnblock gesehen, der wirklich nur zum Wohnen und Schlafen genutzt wurde. Das war schon mehr als grenzwertig wie da manche Zimmer von innen ausgesehen haben.
    Soll keine Pauschalierung sein, es gibt bestimmt auch viele positive Gegenbeispiele.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 3. Mai 2015
  15. Easy Rider

    Easy Rider Der Hedonist

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    Tja, solche "fein recherchierten Erkenntnisse" bzgl. der Minderwertigkeit des slawischen Untermenschen haben schon die nationalsozialistischen Demagogen vor rund achtzig Jahren gepredigt.

    Herzlich willkommen bei den ewig Vorgestrigen... :flaming:

    E.R.,
    der meint, dass solche Thesen auch durch apologetisch nachgeschobene "Gegenbeispiele" nicht besser werden.
     
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  16. Sveto

    Sveto Volkstribun

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    Das ist meines Erachtens - und ich habe mich nun wirklich viel in der ehemaligen Sowjetunion herumgetrieben - nicht richtig. Dass viele Wohnblöcke ziemlich heruntergekommen aussehen liegt daran, dass (i) man bei der seinerzeitigen Privatisierung der Wohnungen keine vernünftigen und wirtschaftlich tragfähigen Regelungen für das vorgesehen hat, was man in D als Gemeinschaftseigentum bezeichnen würde, und es deshalb an Verantwortlichkeit und Mitteln zur Instandhaltung desselben fehlt (was in gewisser Weise die Fortsetzung der sozialistischen Zustände bedeutet, wo man verfügbare Mittel stets in den Neubau gesteckt hat, weil nur damit irgendwelche Pläne erfüllt werden konnten, und eine Instandhaltung der vorhandenen Substanz praktisch nicht stattfand), und (ii) schon bei der Errichtung mit schlechtem schlechtem Baumaterial gearbeitet wurde (war halt Sozialismus...); die Wohnungen selbst sind (im Rahmen der wietschaftlichen Möglichkeiten der Eigentümer) meist nett eingerichtet und in aller Regel sehr sauber, wobei das Raumangebot allerdings auch zu unkonventionellen Lösungen führt... Es gibt dort definitiv nicht mehr Asoziale als bei uns...
     
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  17. V.rix

    V.rix Gesperrt

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    Um es vorweg zu sagen:
    Wie die Mädels in ihrer Freizeit übernachten interessiert die Juristen wenig.

    Zitat aus: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-124188068.html

    "Timmer kommt aus der Wirtschaftsabteilung der Staatsanwaltschaft. Als er Olga G.s Buchführung sah, fand er einen Dreh, um erfolgreich gegen die Betreiber vorzugehen. "Im Kern geht es um die Frage: Arbeiten die Prostituierten als Selbständige? Wenn nicht, muss ihr Arbeitgeber im Bordell Steuern entrichten und Beiträge für die Sozialversicherung abführen."

    Puffmutter Olga G. und ihr Partner beteuerten, dass die Frauen selbständig bei ihnen gearbeitet hätten. Bis zu 1000 Frauen sollen es zwischen 2005 und 2011 gewesen sein, und sie sollen in diesem Zeitraum weit mehr als 60 000 Freier bedient haben. Große Schilder in beiden Puffs sollten den Männern suggerieren, dass dort selbständige Sexarbeiterinnen Hand anlegten, die sogar ihre Preise eigenständig festgelegt hätten.

    Olga G.s Kladden ließen aber andere Schlüsse zu. Da gab es einen Strafgeldkatalog für die Frauen: 50 Euro, wenn sie zu spät ihre Schicht antraten, 10 Euro, wenn sie die Küche nicht aufgeräumt hatten, oder 100 Euro, wenn eine nicht mehr arbeiten wollte oder konnte.

    Es war ihnen verboten, von sich aus die Kunden anzusprechen, und sie durften auch keinen Mann ablehnen. Über den Erfolg ihrer Dienste wurde ebenfalls Buch geführt. Für jeden Freier, der die Huren nach getaner Arbeit in einem Fragebogen benotete, gab es Fünf-Euro-Gutschriften.

    Mitentscheidend für die Justiz war, dass keine der Frauen in den beiden Clubs ein eigenes Zimmer hatte. Olga G. oder eine Thekenkraft wiesen die Zimmer zu. In den Notizen finden sich dazu Uhrzeiten, Zimmernummern und ein Schrägstrich oder ein Kreuz - was für eine halbe oder eine ganze Stunde steht.

    Durchschnittlich 1300 Euro zahlten die Frauen monatlich den Bordellbetreibern. Teilweise mussten sie auch für den eigenen "Eintritt" in die Saunaclubs aufkommen - 50 Euro pro Tag. Für fünf und später zehn Euro durften sie in einem der Zimmer schlafen, wenn keine Kunden da waren. Gearbeitet wurde in Schichten, etwa von 13 Uhr bis 6 Uhr morgens."


    Wir hatten das Thema Scheinselbstständigkeit schon einmal hier im Forum.
    Ich erinnere mich noch, daß in einem (oder sogar in diesem?) Urteil, neben dem fehlenden eigenen Arbeitszimmer, auch noch die fehlende Eigenwerbung in Print- oder elektronischen Medien, der einzelnen CDLs, als ein Indiz für deren Scheinselbstständigkeit gewertet wurde.
     
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