Erregung öffentlichen Ärgernisses liegt dann vor, wenn sich Personen durch exibitionistische oder sexuelle Handlungen belästigt fühlen. Wo kein Kläger da auch kein "öffentliches Ärgernis". Von der öffentlichen Fickerei wird sich wohl keiner "belästigt" fühlen - das ist ja schließlich das Geschäftsmodell, und dafür geht man hin. Öffentliche Wixer sind da wohl eher ne andere Kategorie. War ja auch nur hypothetisch gemeint, dass man dafür ne Anzeige kassieren könnte. Macht natürlich niemand. Ein Rausschmiss mit Arschtritt düfte als erzieherische Maßnahme genügen.
Ich weiss nicht so recht. Im Grunde sich einen runterholen finde ich in einem Sexclub nicht wirklich schlimm. Das dieser Typ dort natürlich negativ aufgefallen ist, ist ne andere Sache. Aber wenn einer das macht, nun vielleicht konnte er sich noch den Eintritt leisten, aber kein Girl auf dem Zimmer, was ist so schlimm daran? Ist irgendwie schon blöd, aber es gibt schlimmeres. LG Haba
Vielleicht wollte er den Mädels ja auch nur sein riesiges Glied präsentieren, damit sie geil werden und ihn kostenlos ranlassen, weil sie ganz dringend einmal richtig durchgebuttert werden müssen? Ich würde das Wichsen im Pornokino eines bordellartigen Betriebs durchaus als ortsangemessen sozialadäquat betrachten, solange es nicht untersagt ist, würde es aber selbst nicht tun, obwohl ich früher in Oase und World häufig öffentlich gefickt habe. Ein Rauswurf ohne Vorwarnung wäre sicher unangemessen.
Der wäre sicherlich nicht angespuckt worden, wenn er nach Ertappen und Ermahnen der Mädels nicht einfach weiter gewixt hätte. So wie das hier geschildert wird, ist der Wixer wohl einer dieser patienten, die nie die rudimentären Regeln des respektvollen zwischenmenschlichen Umgangs erlernt haben. Der Wixer und Grapscher bekommt mE hier zuviel Mitleid und Nachsicht. In der guten alten Rotlicht-Zeit des letzten JHs hätte so einer von der Security direkt ne ordentliche Schelle bekommen.
Naja ob das der Weisheit letzter Schluss ist, wage ich zu bezweifeln. Gewalt bringt da auch nichts. Hausverbot wenn die Clubleitung das möchte, sie hat ja schliesslich das Hausrecht, wäre ausreichend genug. Aber der Typ würde dann sein Unwesen woanders treiben. Aber egal, ist ja nicht unser Problem, wir gehen liebe mit einem Girl aufs Zimmer. Soll auch welche geben die zwei brauchen. LG Haba
Sind denn die Mädels zur Ausübung des Hausrechts ermächtigt? Und ist Anspucken ein Mittel zur Durchsetzung desselben?
Nie und nimmer, die dürfen da Selbstständig arbeiten und das wars auch schon. Anweisungen dürfen sie auch nicht geben. Haben ja kein Hausrecht. Bezahlen Eintritt wie wir alle auch.
Wenn ich jedesmal Anzeige erstatten würde, wenn mich ein Mädel unsittlich angegrapscht, ohne mein Einverständnis, hätte ich nichts anderes zu tun. Man muss die Kirche mal im Dorf lassen. Hausverbot, und gut ist...
War wahrscheinlich für den Wixer immer noch gesünder, als wenn die Mädels die Security gerufen hätten. Wobei ich die im ROM nicht kenne. Allerdings wenn da so ein Ochs kommt wie das Frank Hanebuth Double vom Atlanta, dann gute Nacht Wixer......
Zu viel "Ehre" für den sicher seltsamen Zeitgenossen! Habe andererseits schon Showeinlagen anläßlich Partys gesehen, wo ein Pornosternchen gleich mehrere Freiwillige zu sich auf die Bühne bittet, die dann auch nicht deutlich mehr tun, als zu Wixen und verzweifelt versuchen, unter dem Gejohle der Umherstehenden, mehr oder weniger erfolgreich, zum Abschuß zu kommen. --- Ja , es ist ne andere Situation. Sehe in seinem Verhalten eine Parallele: man geht in ein Restaurant; nach Studium der Speisekarte holt man dann die Butterstulle aus der Manteltasche.... Denke, die Begeisterung des Personals wird sich in Grenzen halten. Gruß Goofie.
Man ist allerdings nicht in einem Restaurant, sondern in einem Food Court, in dem viele selbständige Anbieterinnen um Kundschaft buhlen, und ein Dritter (das Einkaufszentrum bzw. der Clubbetreiber) die Tische und Stühle bzw. Verrichtungszimmer bereitstellt...
Das Thema mit den "selbständigen Anbieterinnen" wurde schon zur Genüge durchgekaut, und mehr oder weniger widerlegt ob der ganzen Pflichten und Regeln, die die Damen in diesen Etablissements zu befolgen haben.
Ernsthaft? Warum hagelt es dann nicht Anklagen? https://www.tagesspiegel.de/berlin/...-grossbordell-in-charlottenburg/22839708.html Die Betreiber derartiger Etablissements - in denen erhebliche Investitionen stecken! - lassen sich selbstverständlich umfassend rechtlich beraten - dafür gibt es spezialisierte Anwaltskanzleien, siehe etwa hier: https://www.anwalt-prostitutionsrecht.de/
Gewalt, dazu gehört auch Spucken und Beleidigung, geht gar nicht. Hausverbot, fertig! Öffentlich Ficken ist ok, wer nicht zuschauen will geht wieder. Ich mag es sogar gerne ab und zu. Und da darf natürlich auch mein "Lümmel" angespuckt werden.....
Alles was spuckt fliegt raus!? Dann fliegt auch die CDL, die deinen Lümmel anspuckt. Jetzt stell dir vor, dein Lümmel spuckt...., dann kriegt er ja auch Hausverbot Gruß Goofie.
Wichsen ist nicht verboten und kommt sicher regelmäßig vor. Wer es öffentlich macht und sich dann den Unmut der DL zuzieht, ok, der muss damit leben. Das Hausrecht übt der Marktplatzbetreiber bzw. seine Stellvertreter vor Ort aus. DL und Freier sind nur Gäste. Ich denke, dass das Anspucken eines Gastes in einem Bordell verwerflicher ist als dessen Wichserei, ergo eher die DL als der Gast rausfliegen könnte. Wenn der Gast dann auch das Lama mimt, ja, dann würde eine Zurechtweisung auf beiden Seiten anstehen. Wenn dann immer noch keine Ruhe einkehrt: gebt dem Typ den Eintrittspreis zurück und begleitet ihn zur Umkleide.
Ich fühle mich gebauchpinselt .... oder wie die DL sagen würde "KBsiert, Schatzi, 25 Euro extra". Ich freue mich geholfen zu haben. Euer Mora, Clubombudsmann und in Personalunion als Mediator für DL/Freier-Zwistigkeiten und strenger Beobachter von Freiern tätig, die mit verschissenen Händen den Lokus verlassen, um schnurstracks sich dem Buffet zuzuwenden. Dieser Punkt wurde in der Aufzählung auf Seite 1 dieses Threads vergessen aufzuführen.