FKK Rom Newbie Report

Dieses Thema im Forum "Hessen" wurde erstellt von PeterGun, 14. August 2014.

  1. Easy Rider

    Easy Rider Der Hedonist

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    Mit Verlaub, V.rix, das ist Schwachsinn, den Du da von Dir gibst!

    Explizit die Teilnahme am DV (sog. Düsseldorfer Verfahren - ursprünglich ausschließlich für Prostituierte von einem RA und StB in NRW entwickeltes Verfahren zur einfachereren steuerlichen Erfassung selbiger bei freiwilliger Teilnahme, das seit Ende 2008 als alternatives Erfassungs- und Besteuerungssystem dieser Gruppe Steuerpflichtiger auch von der hessischen Finanzverwaltung eingeführt wurde, die sich damit in erster Linie an die Gruppe der Prostitutionsstättenbetreiber als unentgeltliche Erfüllungsgehilfen der Behörde gewendet hat, um diese jetzt durch immer neue Begehrlichkeiten in Bedrängnis zu bringen) ist klares Indiz für selbständige Tätigkeit einer Prostituierten.

    Die Tätigkeit einer Prostituierten ist daher in keiner Weise mit der eines Arbeitnehmers im klassischen Sinn gleichzusetzen. Die Rechte und Pflichten eines potentiellen Arbeitgebers dieser Personengruppe würde in vielen Einzeltatbeständen mit geltendem Recht kollidieren.

    Weitere Ausführungen dazu erspare ich mir.

    Gruß, E.R.
     
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  2. Easy Rider

    Easy Rider Der Hedonist

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    zu 1: Keineswegs generell und immer, aber leider teilweise zutreffend.

    zu 2: Vielleicht solltest Du Dich mal selber hinterfragen, warum nur die angeblich "Hässlichsten" zu Dir kommen...

    zu 3: Eine glatte Lüge.

    Wenn Du das bitte mal genauer erläutern würdest, falls das ernst gemeint sein sollte! Danke.

    Gruß, E.R.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 18. August 2014
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  3. Proletarier

    Proletarier Gesperrt

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    Na um mich von ihr so lange zu texten zu lassen bis mir Blut aus dem Ohr läuft.
     
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  4. V.rix

    V.rix Gesperrt

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    In meinen Augen nicht!

    Um nicht zu sehr ins Detail gehen zu müssen und zwei recht eindeutige Pole der Selbsständigkeit aufzuführen habe ich diese Beispiele gewählt.

    Bei der Frage nach Selbstständigkeit oder Scheinselbstständigkeit kommt es nicht auf die Art der Steuererhebung an. Das Düsseldorfer Verfahren ist doch aus der Not heraus geboren, daß die Prostituierten gar nicht in der Lage sind eine Buchführung bzw. eine Steuererklärung zu erstellen. Diese Geschäftsbücher wären sowieso nur Märchenbücher, da die Umsätze nicht nachprüfbar wären. Daher die Pauschalsteuer.

    Es kommt auf Abhängigkeit vom, Weisungsbefugnis des, Arbeitszeitgestaltung durch und Eingliederung in die Organisation des Auftraggebers an.

    Wir kennen doch genug Beispiele wo die, ach so selbstständigen, CDLs von einem Club in einen anderen, neu eröffneten Club desselben Betreibers, verschickt wurden und werden.

    Korrekt.

    Bei dieser höchstpersönlichen und intimen Dienstleistung ist die Weisungsbefugnis des Auftraggebers (aufgrund der sexuellen Selbstbestimmung der CDL) stark eingeschränkt.
    D.h. sie ist zwar berechtigt einzelne Dienstleistungen abzulehnen, kann aber nicht komplett alle sex. Dienstleistungen verweigern.


    Ich auch. Dazu ist das Thema zu kompliziert und für mich auch zu unwichtig.

    Mir ging es nur darum, daß man nicht einfach blauäugig das Märchen der Selbstständigkeit glaubt, weil das so schön sauber klingt.
     
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  5. Sveto

    Sveto Volkstribun

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    Deutlich unterkomplex - eine Hure, die sich jeden Tag frei entscheiden kann, ob sie in den (wenn auch immer selben) Club geht oder nicht (und lediglich durch Anreizsysteme wie etwa verbilligten Eintritt im Falle regelmäßigen Erscheinens zu selbigem motiviert wird) ist keine arbeitnehmerähnliche Selbständige ("Scheinselbständige"), denn es fehlt jedenfalls die arbeitnehmertypische Eingliederung in die Betriebsorganisation (das Vorhandensein einer speziellen Hausordnung für weibliche Gäste ändert daran nicht). Dass sie alternativ durchaus auch als Arbeitnehmerin tätig sein könnte ändert daran nichts.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 18. August 2014
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  6. Sveto

    Sveto Volkstribun

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    Das Düsseldorfer Verfahren ist keine Pauschalbesteuerung, sondern eine - gegen Nachweis anrechenbare - Vorauszahlung auf die Steuerschulden aus den einschlägigen Steuerarten (insbes. die Einkommensteuer) - wurde hier ja vor einiger Zeit wchon einmal ausführlich diskutiert...
     
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  7. rüsseltier

    rüsseltier Gesperrt

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    ähh, nix gegen das Fachwissen von Euch, aber für mich ist es eigentlich nur wichtig wenn ich in einen Club gehe , ob die Dame mir passt und der Service für meine Kohle gut ist.
    Das in den Clubs irgendeiner gegen das Gesetzt verstösst Steuer und Arbeitsrechtlich, dürfte jedem einigermassen intelligenten Menschen klar sein, oder ?:cool:
     
  8. easytouch

    easytouch Optio

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    Mal was Lustiges, das mir gerade auffiel:
    Das ist ein Whirlpool?
    Ich habe das als Abkuehlbecken nach dem Saunagang angesehen und genutzt.
    Kein Wunder, haben mich die Maedels angeguckt wie ein Auto im Nebel ;)
     
  9. easytouch

    easytouch Optio

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    Btw. Da einen neuen Whirlpool einzusetzen bedeutet weder fuer den Aus, noch fuer den Einbau irgendeinen Wandabbruch.
    Sehr Edel laesst sich das mit einer gefliessten Oberflaeche realisieren.
    Nicht ganz billig, aber sicher preiswerter als mit dem Pool durch die Wand zu gehen.
     
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  10. PeterGun

    PeterGun Optio

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    Mir wurde gesagt, in das Ding geht nie jemand rein - die halten das wohl für ein Säurebad indem gelegentlich die Köche aufgelöst werden!

    Bei mir gehen keine Smilies mehr :(
     
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  11. easytouch

    easytouch Optio

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    Koennte erklaeren warum ich heute so dünnhäutig war ;)
     
  12. PeterGun

    PeterGun Optio

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    Mir stinkt ganz gewaltig, dass so das Finanzamt doch noch an dem Schwarzgeld partizipiert, darf man gar nicht dran denken!
     
  13. Easy Rider

    Easy Rider Der Hedonist

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    Ich habe das vorhandene Ding niemals als "Whirlpool", sondern immer nur als "Sitzbad" bezeichnet.

    Nachdem die Suppe derzeit nicht beheizt wird, eine folgerichte Umfunktionierung, die Du da betrieben hast.

    Da können die Gretels gerne gucken wie 'n Auto, das sollte Dir in dem Fall egal sein. Das alles natürlich unter der Voraussetzung, dass Du vor Einstieg ins "Abkühlbecken" wenigstens kurz Deinen Saunaschweiss abgeduscht hast. Sonst schwimmen da bald noch die "Fettaugen" auf der Brühe, so, wie das einst im alten ATL zu Altenstadt ekligerweise fast immer der Fall war...

    Mag sein, würde aber mit der Betreiberabsicht kollidieren, dort einen industriell gefertigten Whirlpool einbauen zu lassen.

    Mit Deiner Bastelidee würde sich dann wieder erneut das gleiche und offensichtlich so nicht zu bewältigende Problem stellen, dort zusätzlich die für's "Whirlen" entsprechend erforderliche Pumpen- und Düsentechnik separat und funktionstüchtig zu installieren.

    Gruß, E.R.
     
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  14. V.rix

    V.rix Gesperrt

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    Theorie und Praxis.

    Wie schon gesagt, ist mir das Thema zu unwichtig um mich darin einzuarbeiten und stundenlang rumzugoogeln.

    Ich weiß beispielsweise nicht was die Eingliedrung in die Betriebsorganisation bedeutet?

    Bedeutet es die vorgeschriebe zwölfstunden-Schicht einzuhalten? (Kommt die CDL um 11 Uhr muss sie bis 23 Uhr bleiben. Kommt sie um 16 Uhr muss sie bis 4 Uhr bleiben.)

    Bedeutet es am Dessoustag solche tragen zu müssen oder darf sie auch nackt rumlaufen?

    Bedeutet es sich zur Bunnyparty lächerliche Ohren im Club kaufen und tragen zu müssen?

    Bedeutet es (wegen des Lippenstiftes) einen Strohhalm benutzen zu müssen?

    Bedeutet es kein Handy in Gegenwart des Kunden benutzen zu dürfen?

    Bedeutet es ihr Auto, oder das ihres Freundes nicht vor dem Club parken zu dürfen?

    Bedeutet es das sie eine Woche in einem neu eröffneten, schlecht laufenden Schwesterpuff arbeiten muss, um in Zukunft weiter in ihrem Stammclub weiterarbeiten zu dürfen?

    Was ist, wenn die CDL auch noch Tätigkeiten wie handtuchfalten, putzen, kochen, Kaffeekochen und servieren oder Rezeption ausführt?

    Muß sie Sanktionen bei Fehlverhalten hinnehmen?

    Für mich persönlich sind sie jedenfalls keine Unternehmer und es ist mir auch egal.
    Genauso egal, wie bei dem Paketdienstfahrer, der mir meine Pakete bringt, oder der Pflastererkolonne mit VW T4 Doka mit rumänischer Zulassung der vor meinem Haus die Strasse pflastert.
     
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  15. V.rix

    V.rix Gesperrt

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    Ist klar. Die geben alle schön fleißig eine Einkommensteuererklärung ab.
    Nichts leichter als das, wenn man außer "Schaatzi komm ficken" kein Deutsch spricht und keinen festen Wohnsitz hat, weil man im jeweiligen Club übernachtet.

    Da das dem Fiskus auch klar ist, hat man die Besteuerung eben der Realität angepasst und erhebt eine Pauschale (für Dich: eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, die in vielen Fällen nie erklärt werden wird).


    Gruß
    V.rix, der aber auch schon von deutschen Huren (jedoch mit ec-cash-Terminal) erzählt bekam, sie würden eine Eink.-St.-Erklärung abgeben.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 19. August 2014
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  16. Proletarier

    Proletarier Gesperrt

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    Das sollte aber ein Witz sein, oder?! :D
     
  17. Easy Rider

    Easy Rider Der Hedonist

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    Ganz sicher nicht. :rolleyes:

    Gruß, E.R.,
    der während der vergangenen Jahre auch schon einigen CDLs erfolgreich Kontakte zu persönlich bekannten StBs vermittelt hat, die dann unter deren gebührenpflichtiger Mitwirkung ihre EKSt-Erklärungen bei den jeweils zuständigen Wohnsitz-FAs abgegeben hatten.

    PS:

    Auch wenn es hier schon öfter bestritten wurde, ist es Fakt, dass die abgeführte Pauschalsteuer (offiziell pauschale Vorauszahlung auf Einkommens- und Umsatzsteuer) in so gut wie allen mir bekannten Fällen von den Finanzverwaltungen als Abgeltung der Steuerschuld der daran teilnehmenden CDLs betrachtet, bzw. behandelt wurde.
     
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  18. Proletarier

    Proletarier Gesperrt

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    Danke schööööööön!!!

    Und ich dachte schon du bist nicht nachtragend :groehl

    Gruß, Proletarier
     
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  19. V.rix

    V.rix Gesperrt

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    Es handelte sich dabei um eine dt. Hure am Hamburger Hans-Albers-Platz, die mein Misstrauen ihr gegenüber damit abbaute, daß sie mir erklärte ein Gewerbe angemeldet zu haben und eine Eink.-St.-Erklärung abzugeben.

    Da ich ihr das nicht glauben wollte und etwas von Bargeschäften ohne Quittung erzählte, belehrte sie mich eines besseren, indem sie mir erklärte die meisten Kunden würden Extras buchen und mit EC-Karte zahlen. Das liefe dann natürlich offiziell über ihr Bankkonto.

    Ich folgte ihr dann in ihr Appartement und dort stand tatsächlich ein EC-Cash-Gerät.

    Nach kurzer Zeit, in der sie mein Anhängsel stimulierte und eine lange Liste mit Extras, Getränkepreisen und Stundenpreisen herunterbetete, wurde mir aber klar, daß aus der versprochenen 30€ Nummer nichts werden würde und sie mir nicht nur den letzten Euro aus der Tasche ziehen würde, sondern auch noch den Rest bargeldlos!
    Immerhin versprach sie mir eine unvergessliche Nacht für nur maximal 1000 €. :D

    Also brach ich ab. Rührte das von ihr ungefragt hingestellte Glas Cola nicht an und ging.

    Über die verbrannten 30 € habe ich mich noch nicht einmal geärgert, weil ich mit Vorgespräch auf der Strasse immerhin fast eine Stunde unterhalten wurde.
    Ich durfte dafür zwar nicht ficken, aber eine extrem intelligente und wortgewandte junge Frau erleben, die alles hätte verkaufen können! Wirklich den sprichwörtlichen Kühlschrank an den Eskimo.
     
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  20. Sveto

    Sveto Volkstribun

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    Selten so etwas dämliches gehört: Eine Pauschalbesteuerung (wie etwa die KESt) erledigt die Steuerschuld (Abgeltungswirkung). Das ist beim DV definitiv nicht der Fall. Dass Steuerpflichtige (verbreitet) eine Steuer hinterziehen führt nicht etwa dazu, dass eine Steuerpflicht nicht besteht. "Die Freiwilligkeit einer Teilnahme am Düsseldorfer Verfahren sollte nicht zu der Annahme verleiten, dass hierdurch die persönlichen steuerlichen Verpflichtungen der Betreiber und Prostituierten erledigt werden. Vielmehr stellen die Zahlungen im Rahmen dieses Düsseldorfer Verfahrens lediglich Vorauszahlungen für die persönliche Besteuerung der Prostituierten dar. Betreiber und Prostituierte müssen trotzdem persönliche Steuererklärungen abgeben, wobei dann die Vorauszahlungen angerechnet werden. Das Düsseldorfer Verfahren führt also lediglich zu einer vorläufigen finanziellen Belastung, wobei in jedem Fall im Rahmen der Jahressteuererklärung die tatsächlich geschuldete Steuer zu zahlen ist." http://www.steuerrecht-steuerstrafrecht.de/besteuerung-rotlichtmilieu-prostitution.html "Das "Düsseldorfer Verfahren" ist ein vereinfachtes Verwaltungsverfahren, welches eine Vorauszahlung zur Sicherheit der Steuererhebung für die Finanzämter darstellt. Es ist letztlich keine Pauschalsteuer, sondern sichert nur die Steuererhebung (Einkommensteuer und Umsatzsteuer) und befreit auch nicht von der Abgabe einer Steuererklärung. Die als Pauschale zu zahlende Vorauszahlung wird bei der individuellen Berechnung der Steuerschuld auf die tatsächlich nach der Steuererklärung zu zahlenden Steuern angerechnet. Die Vorauszahlung ist vom Bordellbetreiber oder ggf. auch von der selbständig arbeitenden Person zu zahlen."
    Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/sexsteuer/#ixzz3B0Smumjc http://www.anwalt-prostitutionsrech...ahren-ersetzt-nicht-die-steuererklaerung.html
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 21. August 2014
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