FKK Sharks Mit der Erektion kommt kein mündlicher Vertrag zustande

Dieses Thema im Forum "Hessen" wurde erstellt von doggyisgodspelledbackwards, 20. Mai 2013.

  1. aquarius

    aquarius Präfect

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    Genau so dürfte sich das verhalten.
    Es gibt doch in allen Clubs den Aushang mit
    '... die weiblichen Gäste sind selbständige Unternehmerinnen und stehen in keinem Geschäftsverhältnis zum Club ...'
    (genauen Wortlaut bitte beim nächsten Clubbesuch einsehen)

    Dieser Aushang ist ja genau für diese Situationen gedacht in denen es Meinungsverschiedenheiten bez. der Zahlung gibt.
    Effektiv entsteht ein Geschäftsverhältnis nur zwischen Gast und CDL.
    Die GL/Rezeption hat lediglich die Möglichkeit schlichtend einzugreifen und nach Anhörung der beiden Versionen und der persönlichen Erfahrung eine Art 'Empfehlung' auszusprechen.
    Dieser Empfehlung können dann Gast und CDL folgen oder eben auch nicht.
    Und falls nicht, so müsste der Gast von der CDL, und nicht vom Club verklagt werden.

    Und falls der Club die Polizei anruft, so ist das eher als unterstützende Maßnahme für die CDL zu sehen als eine Konfliktsituation zwischen Club und Gast.

    Gruß
    aquarius
     
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  2. derblondehans

    derblondehans Präfect

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    Wenn mir eine Dame an den Schwanz fasst weise ich sie darauf hin dass das sexuelle Nötigung sein könnte !
    Wenn sie weiter macht ist es sexuelle Nötigung !

    Ich rufe die Polizei die nehmen den Fall auf und es kommt zum Strafverfahren gegen die Dame. Ich bin Zeuge ! !

    so einfach ist das !

    Gruß dbh
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 1. Juni 2013
  3. Novize

    Novize SchokoTiger

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    :D :D :D

    Dann gibt´s ja wieder was zu lachen vor deutschen Gerichten...
     
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  4. Grastiger

    Grastiger Gesperrt

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    Also nochmal, weil das so einfach nicht stimmt. Ja die Gl, darf nicht in meine Tasche greifen, aber sie kann nicht nur ein Hausverbot aussprechen, sondern kann auch, die Polizei verständigen, wenn die Cd'l auf Zahlung besteht, und man sich weigert. Sie muss es nicht, aber ich kann sie davon auch nicht abhalten, wenn sie es tun wollen...

    Und dann kommt halt die Polizei. Auch die kann einem nicht zwingen zu bezahlen, die nehmen bei Weigerung der Zahlung dann aber die Personalien auf, und es geht dann halt vors Gericht. Hat dazu jemand Lust? Also ich nicht.

    DIe Polizei hat es mir so erklärt, dass wie gesagt eine rechtskräftige Forderung liegt. Sie argumentiert so, dass es ihre Pflicht wäre dem nachzukommen, und die Forderung einer Sexdienstleisterinn rechtskräftig binden wäre.

    Dann versuchte ich zu argumentieren, dass man das doch nachweisen kann was da vorgefallen sei, und das doch nicht ausreichen dürfte für die Bezahlung einer Ce, warum es dann rechtskräfitg wäre usw. Aber auch damit kam ich nicht weiter, das würde sie nicht interessieren, und wäre nicht Aufgabe das zu beurteilen, das könne ich alles dem Richter erzählen, wenn ich jetzt nicht zahlen würden.

    Ahja, soviel zum Thema, man könne sich da bei der Bezahlung drücken, und man müsse lediglich seine Recht kennen und bla bla:rolleyes:. Aber klar doch, und ich bin derOsterhase.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 1. Juni 2013
  5. Rudi Rüssel

    Rudi Rüssel Gesperrt

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    @ER und aquarius

    100 %tige Zustimmung - besser hätte ich es nicht formulieren können

    Gruß
    Rüssel Rudi
     
  6. Rudi Rüssel

    Rudi Rüssel Gesperrt

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    Mit Verlaub:
    Ich glaube man hat dir da ein Bären aufgebunden - rechtskräftig kann nur was sein, dass vor eimem "ordentlichen Gericht" verhandelt wurde und dort ein Urteil gefunden hat. Ablauf sämtlicher Fristen - wie Einspruchs- u. Widerrufsfrist sind ebenfalls Voraussetzung.

    Ich schätze mal die Polizei wollte Dich in Panik versetzen - und die Sache so schnell als möglich und somit für sie auch am einfachsten beenden.

    Auserdem kann die GL nicht auf Zahlung bestehen, weil gegebüber dem Club in keinem Fall eine Zahlungspflicht besteht sondern wenn überhaupt dann nur gegenüber der CDL. Deshalb würde die Polizei auf den Ruf, mit der alleinigen Begründung einer Streitigkeit über Zahlungspflicht an eine CDL, der GL auch gar nicht kommen es sei denn auf Grund des Vorfalls ist der Frieden im Club gefährdent oder gestört (Stichwort Hausfrieden, öffentliches Interesse). Du kannst auch keine Polizei holen wenn Dein Nachbar eine Meinungsverschiedenheit bezüglich Zahlung gegenüber seines Milchmanns o.ä. hat (kein öffentliches Interesse). Muss der Milchmann schon selbst einklagen.

    Die GL kann klar Hausverbot aussprechen - aber das kann sie auch ohne Begründung und ohne dass Du Dir irgendwas zu Schulden kommen läßt (Hausrecht). Du kannst Deinem Arbeitskollegen für Dein Haus/Wohnung auch Hausverbot aussprechen, er muss weder Dein Silberbesteck geklaut - noch muss er Deine Frau gefickt haben.

    Gruß
    Rudi Rüssel
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 2. Juni 2013
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  7. Mike_der_Stecher

    Mike_der_Stecher Legionär

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    Ganz davon zu schweigen, dass die CDL es erstmal vor Gericht kommen lassen muss, um sich die Kohle rauszuklagen. Die kann einen zar anzeigen wegen Betruges, aber um selber an die Kohle zu kommen muss sie auch selber tätig werden. Die näheren Umstände des Grastiger-Falls würden mich ja durchaus interessieren.
     
  8. doggyisgodspelledbackwards

    doggyisgodspelledbackwards Bürger

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    … wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen, jajaja … ;-)

    Der Zungenkuss ist also das entscheidende Kriterium, lese ich da, aha – und der hatte gar nicht stattgefunden.

    Erst mal vielen Dank für die lebhafte Teilnahme an der Diskussion (und die z.T. blühende Fantasie) – bei der Fülle der Beiträge habe ich jetzt nur einige überfliegen können, mit dem ersten Eindruck, dass die Diskussion etwas am eigentlichen Thema vorbeigeht:

    Es geht gar nicht darum, eine juristische Frage zu klären – dass ich an der Situation nicht ganz unschuldig war, hatte ich ja schon eingeräumt - sondern eher darum, ob man sich denn in seiner Freizeit mit juristischen Streitfragen beschäftigen möchte. Ob man eigentlich Lust hat auf einen Grenzgang zwischen Selbstverteidigung und Nuttenprellerei. Es geht nicht darum, wie man sich erwehren kann, sondern darum, ob es einem noch Spaß macht, wenn man sich erwehren muss. Was ein wenig in Vergessenheit gerät – übrigens auch hier in diesem Forum – ist doch, dass man das alles macht (z.B. in solche Clubs geht), um sich zu amüsieren - und nicht, um einen Streit zu gewinnen.

    Wenn man dieselben 200 Euro, die man im Schnitt pro Besuch in einem Club lässt, in einem fremden Land, in dem man die Regeln nicht kennt, für einen Urlaubstag in einem Hotel ausgibt, dann wird das Hotel vermutlich alles tun, damit dieser Tag so angenehm wie möglich wird, auch wenn man als Frischling mal einen kleinen Fehler macht, diesen einsieht und dafür auch einen Kompromiss anbietet. Und an diesem Service-Vergleich muss sich auch ein FKK-Club messen lassen.

    Im Umkleideraum meines Fitness-Studios gibt es einen Aushang mit nicht weniger als 20 Regeln, die dem Besucher Verhaltensrichtlinien an die Hand geben – im Umkleideraum des Sharks hängen nur 2 Regeln aus: „250 Euro für einen verlorenen Spindschlüssel“ und „Drogen sind im Club verboten“ (letzteres dürfte einen echten Zuwachs an Information nur für diejenigen darstellen, die den Club zuvor als rechtsfreien Raum betrachtet hatten). Warum also nicht kurz auch einfach darlegen, ab wann man eine Verpflichtung mit der Dame eingeht ?

    Das nur so als Anregung; ich verabschiede mich jetzt schon mal und wende mich wieder Erfreulicherem zu,
    Euer Dogg
     
  9. Grastiger

    Grastiger Gesperrt

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    Nein, wenn es vor Gericht geht, wird es zum einen erstmal öffentlich. Was hat die Hure da zu verlieren? Allermeistens wohl nicht, aber wir aber wohl einiges, keiner will, dass sowas öffentlich wird. Zum anderen hab ich mich bei dem Thema merhrfach bei der Polizei erkundigt, und da haben mir klar gesagt, dass in 99% der Fälle die Hure in solchen Fällen siegt.

    Nicht sie müsse beweisen was da war, sondern ich müste diese Forderung (und die besteht ja) erstmal das Gegenteil beweisen können, dass es anders war. Und wie willst du das? Von daher ist unsere Rechtssprechung da sehr schwammig, und tendenziell stark pro Hure, darum kann es jeder gern aufs Gericht ankommen lass, der will (braucht dafür aber echt dick Knete, denn Gerichte kosten einiges) ich werd mich aber weder öffentlich blamieren, noch in Kauf nehmen, dass aus 50 Euro, gleich mal ein paar Hunderter, oder gar Tausender werden. Und genau darum kommt man in solchen Fälen eben NICHT um diese verdammte Zahlung herum!!!

    And by the way, wer glaubt die Huren würden da schlechte Karten haben, zwecks Anzeige vor Gericht, und weil sie ja so arm sind, oder unsere Sprache nicht immer mächtig sind, der weiß rein gar nix. Pratktisch alle Huren aus Ro haben ihre Zuhälter, die sie rechtlich/geldlich stützen, inbesondere bei solchen Fällen. Und ich maß mir bei aller Liebe nicht an, mehr Knete/Macht zu haben, als irgendwelche dubiose Gestalten der Unterwelt, die mit solchen Machenschaften groß Knete einfahren.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 2. Juni 2013
  10. :eek: :conf: :eek:

    Und ich dachte in finanzieller Hinsicht wäre das immer umgekehrt... :greensmil
     
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  11. Rudi Rüssel

    Rudi Rüssel Gesperrt

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    @MdS: Betrug kann das beim besten Willen nicht sein!!
    Guggst Du hier: http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/b/betrug/

    @Grastiger

    Die Hure will eine Forderung durchsetzten - ergo muss diese beweisen, dass die Forderung besteht und nicht der HB. Wie soll das auch funktionieren? Du kannst doch auch nicht beweisen, dass Du z.B bei Beathe Uhse KEIN Dildo für Deine Frau bestellt hast - sondern Beathe Uhse muss durch eine eingegangene Bestellung und einen von Dir unterschriebenen Lieferschen o. ä beweisen, dass Du bestellt hast und B.U geliefert hat. (da kann Dir die Polizei erzählen was sie will!!!!) Irgendwie scheint Dein "Auskunftsmann" bei der Polizei nicht sehr kompetent zu sein - denn 99% scheint mehr als uthopisch.

    Erklär mir mal warum der Angeklagte Kohle braucht. Erst mal muss der Kläger zahlen (ist nur im Arbeitsrecht zum Schutze des Schwächeren anderst [jeder trägt seine Kosten - zumindest in der ersten Instanz selbst] - da sonst das Risiko einer Klage für den Arbeitnehmer zu hoch wäre) und dann kommt es auf den Ausgang der Verhandlung an - ergo liegt das finazielle Risiko primär bei der Hure - denke das weiss sie auch und diametral zu Deiner Ausführung wird sie es sich überlegen wegen 1 CE das wirtschaftliche Risiko einzuhehen. Das Gestzt ist da klar definiert!!!! und auf keinen Fall schwammig!!!!!!

    Ansonsten glaube ich nicht, dass die Hure dabei finanzielle Unterstützung von ihrem Manager bekommt - ehr noch eine auf die Mütze weil sie sich "in derer Augen so doof" angestellt hat.

    Gruß
    Rudi Rüssel

    der nie eine CDL um den verdienten Lohn prellen würde aber auch als Dickkopf bekannt ist und in jedem anderen Fall vor einer öffentlichen Verhandlung nicht zurückschrecken würde. Aber auch nicht glaubt, dass es so weit kommen würde.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 2. Juni 2013
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  12. Grastiger

    Grastiger Gesperrt

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    Nochmal zur Situation. Gl ruft Polizei weil man sich weigert Cd'l zu bezahlen, und Cd'l auf Bezahlung beharrt. Ich denke dagegen kann man sich schon Mal nicht wehren, oder? Polizei kommt nimmt Kenntniss der Faktenlage. Dann steht Aussage gegen Aussage. Die Polizei kann einem wie gesagt kein Geld abknöpfen, muss laut ihrer Aussage aber dieser rechtlichen Forderung nachkommen und kann natürlich nicht beurteilen was geloffen ist, und ist auch nicht ihr Aufgabengebiet.

    Das heist auf gut deutsch, bei Weigerung der Zahlung geht es vors Gericht. Jetzt mal im Ernst, würde hier bei so einem Fall, wegen 50 Euro, ein Megaakt machen und es darauf ankommen lassen? Ich glaub ich muss keinem erklären wie hoch Verfahrenskosten sind, oder? Dann ist schon von vorneherein das x fache an Geld weg.

    Ich weiß nicht im Detail wie das bei der Hure aussieht, interessiert mich auch gar nicht, hier geht es um mein Geld, und das Gericht, arbeitet nicht umsonst, also muss ich das x-fache blechen, egal ob ich gewinn oder nicht.

    Und vor Gericht, geht es bei Weigerung so einer Forderung zwangsläufig. Ganz davon ab wie gesagt dass keiner will dass sowas öffentlich wird, und man Wochen oder gar Monatelang so eins Schrott an der Backe hat.

    Von daher funzt eure Argumentation einfach nicht, das würde sie nur, wenn ich ohne Gericht, bzw direkte Bezahlung aus der Nummer rauskommen würde. Kommt man aber einfach nicht!!!
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 3. Juni 2013
  13. Easy Rider

    Easy Rider Der Hedonist

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    Nicht nur das, sondern jetzt lernen wir vom Grastiger auch noch, dass die Gutmenschen vom Balkan, die ihre vom Freier geplagten Schützlinge alimentieren, noch dazu deren durch Studium der Rechtswissenschaften legitimierte Advokaten sind! :lol:

    Klar, wer von derartigen Wahnvorstellungen geplagt wird, der tut gut daran, solchen Forderungen einfach nachzukommen.

    Du hast individuell für Dich alles richtig gemacht, Grastiger, denn alles andere hätte für Dich, wie hier von Dir mehrfach wiederholt und ausgeführt, völlig unabsehbare Konsequenzen gehabt. :pxyz

    Gruß, E.R.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 3. Juni 2013
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  14. Novize

    Novize SchokoTiger

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    Interessanter Ansatz. Aber das ist halt wie im richtigen Leben - man(n) muß halt wissen, wo der Spaß aufhört und der Ernst beginnt...

    ... und wenn sich die Betroffenen nicht einigen können, wird eine Schiedsstelle gesucht - egal welche (Möglichkeiten wurden hier ja diskutiert). Und den Spruch der Schiedsstelle muß man entweder akzeptieren oder "Berufung" einlegen.

    Anschließend 5 Minuten ärgern und sich dann wieder auf die angenehmen Seiten des Clublebens konzentrieren.

    Natürlich kann ein FKK-Club noch mal durch Aushang darauf hinweisen, daß sexuelle Handlungen Geld kosten. Wäre aber wohl für die meisten Gäste nichts Neues...
     
  15. Mann_mit_Geld

    Mann_mit_Geld Gesperrt

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    @Grastiger und Kollegen

    Angenommen der Kollege lässt sich von einem Gerichtsprozeß nicht abschrecken (er steht zu seinem Hobby, ist Rentner hat viel Zeit etc.) Dann ist er doch erstmal im Vorteil. Die CDL wird doch genauso den Aufwand und die Kosten scheuen. Der CLUb kann dies ja nicht übernehmen, weil CDL selbstständig.

    Womit kann aber das Schiedsgericht drohen ? Wohl mit einem Clubverbot für den Kollegen, was die Sache wohl nicht Wert wäre. Also ist es
    doch die entscheidende Instanz. Früher gab's einfach vom Zuhälter eins aufs Maul, da war die Sache irgendwie klarer
     
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  16. marcello

    marcello Volkstribun

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    Nur das die heutige Spezies Zuhälter mit den früheren so gut wie gar nichts mehr gemein hat!
     
  17. Mann_mit_Geld

    Mann_mit_Geld Gesperrt

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    Ich verstehe die feine Ironie nicht. In den hessischen Großclubs, die ich kenne, bekommst Du als Kunde garantiert keine auf Maul
     
  18. goofie58

    goofie58 Volkstribun

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    Auf welches denn :conf:
    Auf das der CDL oder auf das des Kollegen?
    Wenn´s sowas wirklich nicht mehr gäbe, wär ich froh, daß nicht mehr "früher" ist!

    Gruß :cool: Goofie.
     
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  19. Mann_mit_Geld

    Mann_mit_Geld Gesperrt

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    Auf's Maul des Kollegen. DAS gibt es heute nicht mehr oder kennst Du einen einzigen Kollegen, der in einem Groß-FKK-Club jemals was abbekommen hat ?
     
  20. Rudi Rüssel

    Rudi Rüssel Gesperrt

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    1. Richtig!
    2. Richtig!
    3. Richtig!
    4. Richtig!
    5. Richtig! (wenn Du unter rechtliche Forderung das Recht der CDL meinst eine Anzeige erstatten zu dürfen???)
    6. ganz genau!
    7. Ja!
    8. mir nicht!
    9. genau!
    10. da gehts mir wie Dir! - 100% Konsens!
    11. genau! - weshalb willst Du dann zahlen?
    12. Richtig!
    13. Nein - wenn Du gewinnst gehen die Kosten zu Lasten der Kägerin - kannst Du mir glauben!!!!!!!!
    Im Falle einer Niederlage gehen die Kosten zu Deinen Lasten - Richtig!

    14. Nö! :globiit:

    15. :wurscht:

    16. kann sich schon hinziehen!

    17. :achja:

    18. :interessa:

    19. was macht Dich da so sicher??

    Gruß
    Rudi Rüssel

    :feigling:
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 7. Juni 2013
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