Abbruch Hallo Numerobis, ein Dienstleistungsvertrag also, aha, aha, welche Dienstleistungen waren den hier eigentlich vereinbart bw. geschuldet ? Hat der Gast bei "Schlechtleistung" ein Minderungsrecht ? Gibt es hier einen Nichterfüllungsschaden für den Gast oder was geschieht beim Rücktritt ?? Gruss Diver
Natürlich nicht. Es wären 50 EUR fällig, da ja die angefangene CE berechnet wird. Das kann man nur hoffen und ich denke dieses Hoffung war Teil der Entscheidungsfindung bei der GF. (neben der aktuellen Wirtschaftslage). Im Großen und Ganzen möchte ich Numerobis zum Thema Dienstleistungsverträge Recht geben. Hier wird letztendlich einfach nur die erbrachte Zeit abgerechnet. Die Qualität der erbrachten Arbeit spielt dabei nahezu keine Rolle. Für viele Dienstleistungen gibt es daher gesetzliche Vorgaben; DIN-Normen usw. auf deren Einhaltung man sich berufen kann und ggf. auch mal eine Zahlung Verweigern. Offensichtlich ist das Telefonieren während einer Beauftragung an dem "Marktplatz" ATK ein solcher Fall. Ich hatte solche Erfahrungen im ATK auch schon. Ich habe nicht abgebrochen, die Dame hat sich entschuldigt aus der gebuchten Stunde wurden 1:20 (Telefonat 5 min) und ich habe 1 Std. bezahlt. Beide Seiten zufrieden. Salve
Sexuelle ? beste Grüße numerobis der hier jetzt aber im allgemeinen ...und mit Sex-Diver im besonderen , ... hier jetzt keine Diskussion darüber anfängt.
Nö. Null. Von mir hätte die dann jedenfalls keinen müden Cent gesehen. Wenn ich schon abbreche, dann nur aus triftigem und gravierendem Grund und ein solcher hat mich noch immer von jeder Zahlungspflicht befreit. Bitte das jetzt aber nicht mit meiner Auffassung zum oben besprochenen Fall verwechseln. Ich sehe in diesen beiden Statements keinen Widerspruch, wobei ich mich aber auch mit dev/nulls Sicht dazu "anfreunden" kann: Gruß, E.R.
Nachfrage Ave Easy, das verstehe ich jetzt nicht. Ist aus Deiner Sicht ein solches Verhalten (telefonieren der CDL) ein Grund zum Abbruch oder nicht ? Ich sehe ehrlich gesagt, keinen Unterschied ob man (egal aus welchem triftigen Grund) nach 15 oder 30 Minuten abbricht, wenn eine entsprechende längere Zeit gebucht wurde. Salve
Ein ganz klares "Ja", aber es kommt zudem noch auf die jeweilige Situation an. Wenn sie z.B. höflich danach fragt, ob sie vielleicht drangehen dürfte, weil sie z.B. einen wichtigen Anruf aus der Heimat erwartet, wenn's klingelt und man darüber Konsenz erzielt, warum nicht? Wenn sie aber mitten in der Aktion damit anfängt, oder gar meint, eine gerade reingekommene SMS lesen und beantworten zu müssen, dann hat sie leider verschissen... Andererseits bin ich der Meinung, daß eine CDL das Ding immer grundsätzlich ausschalten sollte, wenn sie zur Arbeit mit einem Kunden auf's Zimmer geht. Das ist schon richtig, aber hier ging's um die Differenzierung bezüglich der Zahlungspflicht, bzw. der Honorarfrage, zumal im o.g. Fall die ersten dreißig Minuten ja offensichtlich in bester Harmonie schon verstrichen waren, bevor es dann erst deswegen zum Eklat gekommen war. Gruß, E.R.
Alles ganz klar geregelt (habe dev/0s Post mal wahllos herausgepickt) Das sieht der Gesetzgeber leider ein wenig anders. Im Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten steht: Da steht "sexuelle Handlungen" und nichts von Höhepunkten, Voll- oder Teilleistungen. (Alles klar? :greensmil) Ein "Vergleich" wäre also eine Zahlung des ersten Meilensteins gewesen. VGGZ
Eben. Ich würde mir auch ehrlich gesagt ziemlich schäbig vorkommen eine halbstündige Dienstleistung einer Prostituierten in Anspruch zu nehmen und anschliessend nichts zu zahlen.
Wär vielleicht am Besten, wir entwickeln mal einen Muster-dienstleistungsvertrag für CDLs Können wir dann per PDF allgemein verfügbar machen. Obwohl, wird auch so genug Ausdruckverteiler geben Ich hätt übr. nur abgebrochen, wenn ich merke, das Telefonat dauert länger und sie macht keine Anstalten, das Gespräch abzubrechen. Und hätt in dem Fall dann die erste halbe Stunde bezahlt. Wobei es auch noch eine Rolle spielt, ob ich die betreffende Madam schon länger kenne oder es eine Neueroberung ist. Gruss Wolfl
Den Begriff "Neueroberung" kenne ich zwar nicht, aber den Rest, sehe ich genauso beste Grüße numerobis
Ich hätte übrigens auch mein Handy rausgeholt. Die Geschäftsleitung angerufen, mich beschwert und in dem Fall der CDL die Kosten in Rechnung gestellt. :groehl Das wäre mir in dem Fall total egal gewesen... Con un saluto da Ritter Der sich fragt, ob man Skat auch zu viert spielen kann...
Vielleicht hätte sich ja aufgehört zu telefonieren wenn du ihr etwas gesagt hättest?! und dann nicht zu bezahlen.. paah ich würd mich schämen als mann ganz ehrlich!
Nein, Nadichka-Mäuschen, darum geht es doch garnicht, die hat doch erst garnicht damit anzufangen, wenn sie im Service ist. Und klar, es ist hier ja auch schon ausgiebig darüber diskutiert worden, was die Argumentation Pro und Contra bezüglich der Honorarfrage in diesem speziell gelagerten Fall anbetrifft. Mir ging es vergangene Nacht an anderer Stelle ähnlich, als ich nach rund zwanzig Minuten ein Programm wg. völliger Desillusionierung und partiellem Unvermögen einer Nachwuchs-CDL mitten im Poppen abgebrochen hatte. Allerdings stand dabei für mich außer Frage, daß ich sie dennoch honorieren würde, da sie ja rein formal die geforderten Standards ausgeführt hatte, nur eben in einer Art und Weise, die völlig an meinen Ansprüchen daran vorbeigingen. War halt mein Pech. Gruß, E.R.