Palace 20.8.08 oder Mikes drei große Fehler (sau lang...)

Dieses Thema im Forum "Süden" wurde erstellt von Mike_der_Stecher, 21. August 2008.

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  1. Easy Rider

    Easy Rider Der Hedonist

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    Mit Verlaub, aber das ist kompletter Unsinn, den Du da mit dieser völlig aus der Luft gegriffenen Behauptung verzapft hast, die aber auch jeder Grundlage entbehrt! :rolleyes:

    :groehl :groehl :groehl

    Ich lach' mich tot. "Dorle" ist weder die neue Besitzerin, noch ist sie erst 32, auch wenn sie noch top aussieht! :D

    Gruß, E.R.
     
  2. graf zahl

    graf zahl Volkstribun

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    Du meinst jetzt wahrscheinlich eine "Vergnügungssteuer", die hat aber nichts mit der Besteuerung des Einkommens zu tun, denn das muß man ja dem Finanzamt erst erklären.
    Was in der Tat stimmt, ist daß die Mädels, wie jeder andere Selbstständige, einen monatlichen Steuerabschlag zahlen (z.B. 500€/Monat), damit sie am Ende des Geschäftsjahres nicht so eine hohe Steuerschuld begleichen müssen.

    VGGZ
     
  3. stockings

    stockings Volkstribun

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    Wie vorausschauend

    Das ist ja mal ne nette Interpretation. :)
    Ich denke, vielmehr geht es dem Staat darum die Kohle möglichst schnell zu bekommen. Von wegen Zinsvorteil und solch einem Krams.

    stockings
    der sonst keine Einwände hätte am Ende des jahres viel nachzuzahlen ....
     
  4. graf zahl

    graf zahl Volkstribun

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    Ich denke, das FA hat da eher die Psychologie der Hure in Verbindung mit Geld (ist es da, ist es weg) in Betracht gezogen.

    VGGZ
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 22. August 2008
  5. Easy Rider

    Easy Rider Der Hedonist

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    Wer hat Dir denn so einen Blödsinn erzählt? :conf:

    Lange nicht jeder Selbständige ist von Einkommenssteuervorauszahlungen betroffen und das gilt für Huren unisono.

    Und im Zuge des Verbots der Doppelbesteuerung innerhalb der EU müsste so manche EU-Ausländerin unter gewissen Voraussetzungen bezüglich ihres Aufenthalts in D-Land hierzulande gar keine Einkommenssteuern bezahlen. Allerdings ist das den wenigsten überhaupt bekannt. :rolleyes:

    Gruß, E.R.
     
  6. graf zahl

    graf zahl Volkstribun

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    Eine uns beiden bekannte CDL.

    VGGZ
     
  7. Jens

    Jens Römer

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    Es handelt sich nicht um eine Steuervorauszahlung, vielmehr um eine Steuerpauschale die pro Arbeitstag an das Finanzamt gezahlt wird. Diese muß von dem Bordell- bzw. Clubbetreiber von den CDLs kassiert werden und ans Finanzamt weitergeleitet werden. Liegt je nach Stadt, oder Bundesland seit Anfang des Jahres zwischen 10 und 30 Euro.
    Vorausetzung dafür ist natürlich, dass es sich um ein eindeutiges Protitutionsgewerbe handelt!!!!
    Bei einem Badeclub handelt es sich nicht darum, weil die CDLs ganz normale Gäste sind und somit der Betreiber kein Bordell betreibt und damit nicht in die Pflicht gerät die Steuern fürs Finanzamt zu kassieren.

    Momentan kenne ich persönlich nur 2 FKK-Clubs wo diese Steuer nicht von den Mädels kassiert wird!!!!
    PAL, Finca, GT zb. kassiert von den CDL fürs FA.
     
  8. stockings

    stockings Volkstribun

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    Steuern

    Ave,

    da hier ja mal wieder jedes Wort auf die Goldwaage gelegt wird, könnte sich ja mal ein Steuerberater zu Wort melden.

    - Einkommensteuervorauszahlung sind normalerweise vierteljähring und nicht monatlich.

    - Die Höhe der Vorausleistungen bemessen sich nach dem zu versteuernden Einkommen des letzten Veranlagungszeitraums. (§37 EStG). Wer also in Deutschland noch keine Steuererklärung abgegeben hat oder in der Vergangenheit weniger als 600 EUR Steuern zu zahlen hatte ist auch nicht vorauszahlungspflichtig.

    @Easy Welcher Selbstständige ist den von §37 ausgenommen ? Mir ist da nichts bekannt ?

    - Keine Besteuerung in Deutschland für Ausländer. Das ist meines Wissens nach nur möglich wenn die CDL im jeweiligen Abrechnungsjahr mehr als 100 Tage im Heimatland verweilte.

    - Tagessteuerpauschale. So wie ich das verstanden habe ist diese Tagesabgabe keine pauschale Steuer sondern eine pauschale Vorauszahlung und entbindet die CDL nicht von einer regulären steuererklärung.

    Salve
    stockings kein Steuerberater sondern interessierter Laie.
     
  9. Jens

    Jens Römer

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    Endlich einer mit Ahnung der sich zu Wort meldet!
    Richtig diese Abgabe zu der jede Prostituierte verpflichtet ist und die über Clubs und Bordelle eingezogen werden entbindet nicht von einem Steuerjahresausgleich.

    Danke stockings
     
  10. monstercock

    monstercock Gesperrt

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    Oh Man

    Korrekt!

    Korrekt!

    keiner

    Quatsch und Blödsinn hoch 3! Das zu erklären, würde den Rahmen sprengen.

    Korrekt! Wobei diese "Vorauszahlung" anders zu werten ist, wie die oben erwähnte Einkommensteuervorauszahlung. Huren sind auch übrigens Umsatzsteuerpflichtig. Die "Unternehmereigenschaft" im UStG ist anders als im EStG definiert (Unterschied zwischen Einnahme- und Gewinnerzielungsabsicht)

    P.S. Habt ihr keine anderen Probleme? Wenn die Politik nicht Schweizer Steuerregelungen für Huren (die gut funktionieren und unkompliziert sind) auf Deutschland überträgt, ist das ihr Problem mit der lächerlichen Pauschale leben zu müssen.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 22. August 2008
  11. monstercock

    monstercock Gesperrt

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    Genau so ein Quatsch!:greensmil Bitte belegen mit Paragrafen/Richtlinien der AO, EStG und DBA, die dem OECD-Musterabkommen entsprechen (fast alle) Ich bin gespannt!
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 22. August 2008
  12. graf zahl

    graf zahl Volkstribun

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    Wie ich bereits sagte:
    In Dortmund gibt es diese Abgabe seit vielen Jahren, sie wird dort von jeder Frau pro Tag erhoben, aber auch von den Bordellen, hier pro vorhandenem Verrichtingszimmer/Bett und Tag. Die genaue Höhe weiß ich nicht (mehr), könnte sie aber im Ruhrgebietsforum recherchieren falls gewünscht.

    Und natürlich wird die Vergnügungssteuer freundlicherweise von den Betreibern für die Frauen überwiesen, um deren Identität zu schützen! :rolleyes:


    VGGZ
     
  13. Jens

    Jens Römer

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    Es handelt sich hierbei nicht um eine Vergnügungssteuer!
    Und sie wird auch nicht anonym ans FA weitergeleitet, sondern mit allen Daten zur Person!
    Es ist eine pauschale Steuer, die aber Ende des Jahres mit der Einkommenssteuer verrechnet wird!
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 23. August 2008
  14. Wolfl

    Wolfl Lupus Sextilius

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    Ihr habt alle recht, und alle unrecht.
    D.h. so richtig komplett weiss keiner Bescheid. Aber macht nix, den Finanzämtern gehts genauso. Es gibt halt bis dato keine einheitliche Regelung.
    Noch zwei Sätze dazu, bevor ich hier abschliesse. Die (ich sag mal Abschlagszahlung) Steuer(vor)abrechnung nach dem Düsseldorfer Modell wird mit Künstlernamen abgegolten, also anonym. Bzw. man muss keine persönl. Daten angeben. Ist aber s.o. auch unterschiedlich gehandhabt. Eingeführt wurde das Düsselmodell, um überhaupt erstmal Kohle ins Amt zu bekommen.
    Keine Frau ist aber an das D-Modell gebunden. Jede Frau kann sich selbst als Selbständige anmelden, bekommt eine Steuernummer, und kann dann für sich selbst ihre Steuererklärungen machen.
    Macht sie das richtig, ist das für sie der momentan preiswerteste Weg.
    Aber ich denke, das müssen wir nicht und können das auch gar nicht hier komplett durchdiskutieren. Dazu haben die Meisten nicht genügend Fachwissen.
    Gehen wir also wieder zum Poppen und Posten über und lassen die FA's ihre Arbeit selber machen.

    Salve
    Wolfl
     
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